Hamburg (pm). Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz am Freitag, 12. Juni auf Antrag Schleswig-Holsteins mit Befragungen von Minderjährigen in Strafverfahren befasst. Für forensische Befragungen von Kindern und Jugendlichen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren haben, gibt es bislang keine einheitlichen, flächendeckenden Handlungsempfehlungen. „Aus der Justizpraxis ist an uns der Wunsch nach Erarbeitung von fachlich abgesicherten Standards für Befragungen Minderjähriger herangetragen worden. Es handelt sich bei Kindern und Jugendlichen um eine besonders vulnerable Personengruppe. Der Umgang mit alters- und traumabedingten Besonderheiten stellt die Praxis regelmäßig vor Herausforderungen. Wir sind der Ansicht, dass die Etablierung allgemein anerkannter Standards die Durchführung von Befragungen Minderjähriger im Strafverfahren wesentlich erleichtern und zugleich den Beweiswert der Befragungsergebnisse erhöhen würde“, erklärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken. „Wir wollen deshalb, dass eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Praktikerinnen und Praktikern aus der Justiz sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen (Rechts-) Psychologie, Kinderschutz und Traumatherapie einen Leitfaden für die forensische Befragung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet.“ Dies wurde von den Ministerinnen und Ministern antragsgemäß beschlossen.
Für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sieht die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister weiteren Reformbedarf im Strafrecht. Dies betrifft insbesondere die Beweisführung bei der Strafbarkeit der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen. Die Bundesjustizministerin wurde von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder gebeten, den aufgezeigten Handlungsbedarf zur besseren Erfassung Organisierter Kriminalität zu prüfen und ggf. einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Darüber hinaus wurde sie gebeten, eine Expertengruppe einzuberufen, die insbesondere mit Blick auf die Organisierte Kriminalität strafrechtliche Regelungsvorschläge für Beweiserleichterungen bei der Vermögensabschöpfung vorlegt. „Wir haben in Schleswig-Holstein sehr gute Erfahrungen mit einer engen und guten Zusammenarbeit von Justiz und Polizei im Rahmen der 2024 gegründeten Task Force Geldwäschebekämpfung gemacht“, sagte von der Decken. „Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KEOK) der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei steht beispielhaft für eine moderne, schlagkräftige Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Schleswig-Holstein.“
Die Justizministerinnen und Justizminister haben auch einem Vorschlag Schleswig-Holsteins zugestimmt, das sog. selbständige Beweisverfahren zu überprüfen. Dieses Verfahren im Zivilprozessrecht soll Beweise frühzeitig sichern, tatsächliche Grundlagen vor einem möglichen Hauptsacheverfahren klären und dadurch eine außergerichtliche Streitbeilegung erleichtern. Dieser Grundgedanke bleibt richtig, die gerichtliche Praxis zeigt aber, dass das Verfahren seinen Zweck in bestimmten Bereichen nicht mehr zuverlässig erreicht. Gerade in Bau- und Arzthaftungssachen wird es häufig nicht nur zur Sicherung einzelner Beweise genutzt, sondern zu einer umfassenden, dem Hauptsache- verfahren vorgelagerten Beweisaufnahme. „Das kann zu langen Verfahrensdauern, erheblichen Sachverständigenkosten und zusätzlichen Belastungen der Justiz führen“, erläuterte von der Decken. „Wir schlagen deshalb eine maßvolle Prüfung der aktuellen gesetzlichen Regelung vor. Das Bundesjustizministerium soll prüfen, ob die Voraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens präzisiert und insbesondere die Anforderungen an das rechtliche Interesse klarer gefasst werden können. Dieses bewährte Instrument soll dort stark bleiben, wo kurzfristig Beweise zu sichern sind und Einigungen ermöglicht werden. Es sollte aber nicht dazu beitragen, dass vor dem eigentlichen Prozess ein zweites, zeit- und kostenintensives Verfahren geführt wird.“











