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Titel Herzogtum Lauenburg

Fake-Rechnungen für Eintrag ins Handelsregister

Betrüger haben es auf Jungunternehmen abgesehen

von Pressemitteilung
August 11, 2026
Wenn Erben in finanziellen Schwierigkeiten stecken

Foto: Image by 2541163 from Pixabay, hfr

Herzogtum Lauenburg (pm). Immer wieder kommt es vor, dass neu gegründete GmbHs direkt nach der Eintragung ins Handelsregister gefälschte Rechnungen erhalten. Viele dieser Fake-Dokumente lassen sich nur bei genauer Prüfung von den offiziellen Rechnungen der Registergerichte unterscheiden und fordern zu einer äußerst kurzfristigen Bezahlung auf. Bei Verzug drohen angeblich Mahngebühren und die Zwangseinziehung des Betrags. Die Betrüger nutzen dabei aus, dass viele Gesellschaften direkt nach dem Eintrag eine entsprechende Rechnung erwarten. Betroffene sollten jedoch auf keinen Fall vorschnell überweisen, wenn eine Rechnung verdächtig wirkt. Vor allem bei Zahlung ins Ausland kann das Geld unwiederbringlich verloren sein.

Betrüger durchsuchen das öffentliche Handelsregister

Die Anmeldung zum örtlichen Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht erfolgt in Deutschland nur noch elektronisch. Die Bekanntmachung, Registerauszüge und gespeicherte Dokumente können von jedermann kostenfrei unter www.handelsregister.de abgerufen werden. Betrüger suchen die Anschriften neu gegründeter Gesellschaften heraus und schicken ihnen im Namen offizieller Stellen gefälschte Rechnungen. Die Fake-Rechnungen können täuschend echt aussehen und zum Beispiel unerlaubt das Landeswappen oder ein gefälschtes Dienstsiegel zeigen. Als Rechnungsgegenstand werden die Eintragungskosten des Gerichts oder andere angeblich mit der Gründung verbundene Kosten genannt. Auch bestehende GmbHs, die ihren Eintrag nur geändert haben, können von der Betrugsmasche betroffen sein.

So können Betroffene Fake-Rechnungen erkennen

Wer vermutet, ins Visier von Betrügern geraten zu sein, sollte auf einige Anhaltspunkte achten: Wird beim Amtsgericht der Eintrag ins Handelsregister veranlasst, stellt auch nur dieses Amtsgericht die Rechnung. Häufig soll der Betrag auf ein Konto im Ausland überwiesen werden. Dies ist an den ersten beiden Buchstaben der IBAN zu erkennen, die das Land anzeigen; Konten in Deutschland beginnen mit „DE“. Während die Zahlungsfrist bei echten Rechnungen oft 14 Tage beträgt, haben Fake-Rechnungen meist deutlich kürzere Fristen wie zum Beispiel drei Werktage und drohen gleichzeitig mit Mahngebühren. Bei Nichtzahlung würde es angeblich zu weiteren Konsequenzen kommen, wie dem Unterlassen der vollständigen Eintragung in das Handelsregister. Diese Beispiele sind nur einige mögliche Warnsignale für einen Betrugsversuch.

Nachfrage beim Notar schafft Klarheit

Die Anmeldung einer GmbH beim Handelsregister erfordert zwingend die Beglaubigung durch einen Notar. Dieser formuliert den Text, überwacht die korrekte Eintragung und ist genau mit dem jeweiligen Verfahrensstand vertraut. Gesellschaftsgründer oder Geschäftsführer sollten sich daher im Zweifelsfall direkt an ihren Notar wenden. Außerdem können Betroffene das Amtsgericht unter der Telefonnummer kontaktieren, die auf früheren Schreiben angegeben war. Die Nummer oder E-Mail-Adresse auf der verdächtigen Rechnung sollte hingegen keinesfalls verwendet werden. Fake-Rechnungen, die Informationen enthalten, die nur Behörden oder dem Notar bekannt sein dürften, sollten sofort dem Notariat, dem Gericht, der Polizei und der Datenschutzbehörde gemeldet werden.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/ enthält ebenfalls Informationen.

 

 

Tags: JustizRechtsprechung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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