Kiel (pm). Nachdem 2024 für Jura-Referendare aus Schleswig-Holstein in Kooperation mit Hamburg die Möglichkeit geschaffen wurde, die Prüfungsklausuren des Zweiten juristischen Staatsexamens elektronisch zu schreiben, folgen nun die nächsten Schritte: Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken und der Vizepräsident für Studium und Lehre der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), Prof. Dr. Markus Hundt, unterzeichnen heute (2. Oktober) eine Absichtserklärung (letter of intent), um das Erste juristische Staatsexamen voraussichtlich ab 2028 in Kiel digital anbieten zu können. Zugleich soll die Kooperation mit Hamburg vertieft werden, um voraussichtlich ab Mitte 2027 dort die Prüfungsklausuren elektronisch schreiben zu können, bis dies auch in Kiel möglich wird.
„Ein Großteil der Referendare nutzt inzwischen die Möglichkeit, die Prüfungsklausuren des Zweiten juristischen Staatsexamens elektronisch zu schreiben. Wir wollen dieses zeitgemäße Angebot auf das Erste juristische Staatsexamen ausweiten.“, betont Ministerin von der Decken. „Mein Dank gilt den Verantwortlichen der Universität und der Studierendenvertretung für die gute Zusammenarbeit und konstruktiven Abstimmungen.“, so von der Decken. In der Absichtserklärung sehen Universität und Justizministerium vor, bei der Einführung einer digitalen Prüfungsinfrastruktur für die CAU eng zu kooperieren, um diese für das Erste juristische Staatsexamen mit nutzen zu können.
„Wir wollen einen Teilbereich eines Bestandsgebäudes am Campus am Westufer baulich zu einem e-Assessment-Center ausbauen. Hierzu soll insbesondere die erforderliche IT-Infrastruktur geschaffen werden, um die elektronischen Prüfungen zu ermöglichen. Das geplante e-Assessment-Center soll allen Fakultäten der CAU während der Prüfungszeiträume zur Verfügung stehen.“, erläutert Vizepräsident Hundt.
Das Ministerium beabsichtigt, zur Ermöglichung einer Mitnutzung des e-Assessement-Centers einen finanziellen Beitrag nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu leisten, um die für das Erste juristische Staatsexamen erforderlichen Prüfungsbedingungen zu schaffen. Der Beitrag soll insbesondere die durch die Ausstattung der Räumlichkeiten (bspw. Tische, Bestuhlung, IT-Ausstattung) und den Prüfungsbetrieb entstehenden Kosten umfassen. „Die CAU begrüßt ausdrücklich das Interesse des Ministeriums, die Räumlichkeiten mit zu nutzen und einen finanziellen Beitrag zur Errichtung zu leisten.“, so Hundt.
Im Anschluss an die heute geschlossene Absichtserklärung sollen zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen unter Berücksichtigung des Baufortschritts erarbeitet werden. Darin sollen die Höhe des Beitrages des Ministeriums zur Ausstattung des e-Assesment-Centers, die Nutzungsgebühren und -zeiträume sowie die mögliche Inanspruchnahme von technischer Unterstützung während der Prüfungen geregelt werden.
Um auch schon vor Fertigstellung des e-Assesment-Centers in Kiel das Erste juristische Staatsexamen digital anbieten zu können, sollen voraussichtlich ab Mitte 2027 Studierende in Erweiterung der bestehenden Kooperation mit Hamburg die Prüfungsklausuren des Ersten juristischen Staatsexamens in den bestehenden speziellen Prüfungsräumen in Hamburg am PC schreiben können, wenn sie dies möchten. Die Umsetzung wird derzeit vorbereitet.
Bisher werden die Prüfungsklausuren des Ersten juristischen Staatsexamens in Schleswig-Holstein handschriftlich in zwei Durchgängen in den Monaten Januar und Juli in Neumünster geschrieben.










