• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Dienstag, Juni 2, 2026
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Herzogtum Lauenburg

Urlaubskonflikte im Büro

‚Wer zuerst kommt, mahlt zuerst‘ gilt nicht

von Pressemitteilung
Juni 2, 2026
Neue Charterverbindung eröffnet die Herbstsaison

Ab in die Sonne. Foto: Image by Iva Castro from Pixabay, hfr

4
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber kann Urlaubsanträge allerdings ablehnen, falls dringende betriebliche Belange dagegensprechen oder zu viele Mitarbeiter gleichzeitig freihaben wollen. Dabei muss er genau abwägen und kann den einmal genehmigten Urlaub nur in absoluten Ausnahmefällen widerrufen. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser grundsätzlich ein Mitspracherecht bei den Regeln für die Urlaubsplanung.

Arbeitgeber muss Urlaubswünsche beachten

Ob ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub nehmen darf, entscheidet der Arbeitgeber. Er muss jedoch dabei die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter erfragen und berücksichtigen. Er kann einen Urlaubsantrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Betrieb bei Gewährung des Urlaubs wegen hoher Krankenstände oder Mitarbeiterkündigungen unterbesetzt wäre, große Mengen an Waren zu verderben drohen oder dringende Aufträge unerledigt bleiben würden, die zur Kündigung eines Kunden führen könnten, der für das Unternehmen wichtig ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Anschluss an eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nehmen möchte. In diesem Fall ist der Urlaub auf jeden Fall zu gewähren.

Eltern haben keinen automatischen Vorrang

Der Arbeitgeber kann zudem einzelne Urlaubswünsche ablehnen, wenn mehrere Mitarbeiter zur selben Zeit verreisen möchten und aus betrieblichen Gründen nicht jeder Urlaubswunsch erfüllt werden kann. Dann muss er unter sozialen Gesichtspunkten für eine gerechte Verteilung der Urlaubszeiten sorgen. Wichtige Kriterien bei der Entscheidung sind zum Beispiel Urlaubsmöglichkeiten der schulpflichtigen Kinder oder der Partner, falls diese nur in den typischen Ferienzeiten Urlaub erhalten. Aber auch das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Erholungsbedürftigkeit und die Regelung des Urlaubs in den Vorjahren können eine Rolle spielen. Eltern haben daher nicht in jedem Fall während der Schulferien Vorrang. Nicht zulässig ist es, bei Terminkonflikten dem Arbeitnehmer vorrangig Urlaub zu geben, der ihn zuerst beantragt hat.

Genehmigt ist genehmigt?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Urlaub nicht einseitig zurücknehmen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur dann zulässig, wenn es dem Arbeitgeber schlechthin unzumutbar wäre, an der Urlaubsgewährung festzuhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Mitarbeiter benötigt wird, um den Zusammenbruch des Unternehmens zu verhindern oder um echte unbedingt erforderliche „Not- und Erhaltungsmaßnahmen“ auszuführen. Hat der Urlaub schon begonnen, ist ein Zurückrufen sogar nur unter noch strengeren Voraussetzungen möglich. Etwaige Kosten, beispielsweise für die Stornierung von Flug oder Hotel, muss der Arbeitgeber übernehmen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch einig, können sie vereinbaren, dass der genehmigte Urlaub nicht genommen und später nachgeholt wird.

Keinesfalls selbst beurlauben!

Wer der Arbeit eigenmächtig fernbleibt, also eine sogenannte Selbstbeurlaubung vornimmt, weil der Urlaubsantrag nicht bewilligt wurde, riskiert eine Kündigung. Arbeitnehmer sollten alle Gespräche oder E-Mails rund um den Urlaub und dessen Genehmigung dokumentieren. Kommt es zum Streit, können diese Unterlagen als Beweise verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub streicht und die Betroffenen dies nicht hinnehmen möchten, sollten sie ihren direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung sowie den Betriebsrat oder die Gewerkschaft ansprechen und sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Anwältinnen und Anwälte finden sichüber die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/ geben interessante Hinweise.

Tags: JustizRechtsanwaltskammerUrlaub

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

ChatGPT in der Uni- oder Schulprüfung

ChatGPT in der Uni- oder Schulprüfung

von Pressemitteilung
Mai 19, 2026
0
18

Herzogtum Lauenburg (pm). Laut einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung nutzen bereits 65 Prozent der befragten Studenten regelmäßig KI-Tools. Entsprechend groß...

Die Zukunft von P2P Krediten

Die Tricks der Erbschleicher

von Pressemitteilung
Mai 9, 2026
0
11

Herzogtum Lauenburg (pm). Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung vererben oder verschenken Privatpersonen hierzulande jedes Jahr schätzungsweise bis zu 400...

Neuer Service: Künftig Termine online vorab mit dem Amtsgericht vereinbaren

Leitungswechsel am Amtsgericht Schwarzenbek

von Pressemitteilung
April 19, 2026
0
61

Schwarzenbek (pm). Simone Spranger wird neue Direktorin des Amtsgerichts Schwarzenbek. Sie wurde am Donnerstag, 16. April im Rahmen einer Feierstunde...

Arbeitsunfall im Homeoffice

Arbeitszeitbetrug im Homeoffice: Schon wenige Minuten können zur Kündigung führen

von Gesine Biller
April 13, 2026
0
74

Herzogtum Lauenburg (pm). Nur kurz privat telefonieren, Essen kochen oder einkaufen – wer diese Dinge bewusst während der Arbeitszeit und ohne...

Nächster Artikel
Benefiz-Konzert für die Ukraine in Sterley

Großes Chor-Konzert-Event in der Nicolai Kirche

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg