Herzogtum Lauenburg (pm). Ab Donnerstag, 7. Mai können Anträge auf ein bezuschusstes Deutschlandticket unter www.ticket-olav.de für Schülerinnen und Schüler aus folgenden Kreisen beziehungsweise Städten in Schleswig-Holstein gestellt werden:
- Dithmarschen
- Flensburg
- Herzogtum Lauenburg
- Neumünster
- Nordfriesland
- Ostholstein
- Pinneberg
- Schleswig-Flensburg
- Segeberg
- Steinburg
- Stormarn
Antragsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannte allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ohne Arbeitgeber besuchen. Der Antrag ist durch Sorgeberechtigte zu stellen beziehungsweise kann bei Volljährigkeit auch durch die Schülerinnen und Schüler selbst gestellt werden.
Was ist neu zum kommenden Schuljahr?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wurde für drei Kreise durch die jeweiligen Kreistage ein Selbstzahleranteil beschlossen. Die drei Kreis sind:
- Herzogtum Lauenburg
- Pinneberg
- Segeberg
Der Selbstzahleranteil gilt für alle Schülerinnen und Schüler in diesen Kreisen, unabhängig von der besuchten Schulart, der Entfernung zur Schule und der Klassenstufe. Er beträgt ein Drittel der Kosten für das Deutschlandticket und damit aktuell 21 € pro Monat. Die übrigen zwei Drittel werden durch die Kreise übernommen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Antrag ist online bis zum 20.06.2026 unter www.ticket-olav.de zu stellen. Für später eingehende Anträge kann eine Zustellung der Fahrkarte an den Haushalt zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 nicht sichergestellt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ein Antrag ist nur zu stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aktuell keine gültige Fahrkarte über das OLAV-Verfahren besitzt, zum Schuljahr 2026/2027 neu eingeschult bzw. umgeschult wird oder wenn ein Umzug ansteht oder vollzogen wurde.
Wer sollte keinen Antrag stellen?
Für Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Deutschlandticket über das OLAV-Antragsverfahren erhalten haben und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleich bleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2026/27 zu stellen. Die vorhandene Fahrkarte behält weiterhin ihre Gültigkeit und kann weiter genutzt werden.
Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird circa drei Wochen vor den Sommerferien per Mail alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2025/26 auffordern, bestehende Daten aus dem Vorjahr sowie den neuen Selbstzahleranteil zu bestätigen. Es ist zwingend notwendig, diesen Datenabgleich durchzuführen, anderenfalls wird die bestehende Fahrkarte spätestens zum 31.07.2026 ungültig.
Weitere Informationen
Bei weiteren Fragen informieren die Rubrik der häufig gestellten Fragen (FAQ) auf der Antragsseite www.ticket-olav.de, formulieren kann man Fragen an olav@kreis-rz.de oder die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 – 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 – 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 801-0288 nutzen.









