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Titel Weltweit Deutschland

Bundesrat will Umweltschäden durch Mikroplastik vermindern

von Pressemitteilung
März 18, 2019
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

544
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Berlin (pm). Der Bundesrat sorgt sich um die Umweltverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik – und deren schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur. Mit einer am 15. März 2019 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung um Prüfung, welche Maßnahmen sinnvoll sind, damit weniger Mikroplastikpartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Böden gelangen.

Große Gefahr für Ökosysteme

Mikro- und Nanoplastik stellen eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme, für Fische und über die Nahrungskette letztlich auch für Menschen dar, warnt der Bundesrat. Mitursächlich dafür sei der Einsatz von Kunststoffmikropartikel in Beauty- und Pflegeprodukten, aber auch der Abrieb von Reifen, Textilien oder Kunstrasen. Abwässer von Straßen müssten zum Beispiel mit hohem Aufwand vorbehandelt werden, bevor sie ins Gewässer eingeleitet werden können.

Hersteller in der Pflicht

Die Verminderung von Mikroplastik ist aus Sicht des Bundesrates vordringlich eine Frage des Produktdesigns. Er sieht daher die Hersteller in besonderer Verantwortung, auf den Zusatz von Mikroplastik zu verzichten – in vielen Fällen sei er ohnehin nicht erforderlich.

Notfalls ein europäisches Verbot

Die Bemühungen der Bundesregierung, den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten schnellstmöglich durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu beenden, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Sollte dies jedoch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen, müsse die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf ein Verbot hinwirken.

Nationale Einschränkungen

Aber auch nationale Verbote oder Produktbeschränkungen aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes möchte der Bundesrat von der Bundesregierung prüfen lassen.

Zwei Initiativen vereint

Die Entschließung beruht auf zwei parallel eingebrachten Anträgen aus Bayern (Drucksache 22/19) einerseits, Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen andererseits (siehe TOP18b, Drs. 73/19), die auf Empfehlung des Agrarausschusses zu einem gemeinsamen Text kombiniert wurden.

Er wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Tags: Mikroplastik

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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