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Titel Wirtschaft Aus der Region

Kreisumlage 2019 – Städte und Gemeinden fordern Solidarität des Kreises

Pressemitteilung von Pressemitteilung
November 29, 2018
Kreisumlage 2019 – Städte und Gemeinden fordern Solidarität des Kreises

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg (pm). Aufgrund der anhaltend guten finanziellen Lage des Kreises Herzogtum Lauenburg, erwarten die Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung der Bedarfe des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Erfüllung seinen Aufgaben und seiner Ausgleichsfunktion, eine Senkung der Kreisumlage ab 2019 um 2-%-Punkte und zusätzlich 4,5 Millionen für ein Kita-Investitions-Sofortprogramm.

Vorausgegangen waren zwei Treffen am „Runden Tisch“ zwischen der Kreispolitik und der Kreisverwaltung einerseits und den Vertretern der Gemeinden. Der Haupt- und Innenausschusses des Kreises tagt zudem dem Thema am 4. Dezember und der Kreistages am 6. Dezember 2018.

In einen an alle Mitglieder des Lauenburgischen Kreistages gerichteten Brief fordern die Ämter, Gemeinden und Städte den Kreis zur Solidarität mit den Gemeinden auf:

„Die Kreisumlage ist nach dem Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein ein nachrangiges Finanzierungsinstrument, das die finanzielle Leistungsfähigkeit des kreisangehörigen Raums berücksichtigen muss. Nachdem die Städte und Gemeinden den Kreis im Rahmen der Haushaltskonsoldierung in der Vergangenheit aktiv unterstützt haben, wird jetzt die Solidarität des Kreises benötigt.

Die Gemeinden, Städte und Ämter des Kreises Herzogtum Lauenburg erwarten von den Mitgliedern des Kreistages,

– die Kreisumlage zum 1. Januar 2019 um zwei Prozentpunkte zu senken
– sowie einen Betrag von 4,5 Millionen Euro in ein Kita-Sofortprogramm für Investitionskostenzuschüsse zu geben.

Die Städte und Gemeinden benötigen ihre Einnahmen, um wichtige Infrastrukturaufgaben im
Rahmen der Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können, die den Menschen überall im Kreis zu Gute kommen, darunter insbesondere Familien, Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Dabei wollen wir den Kreis ganz und gar nicht im Regen stehen lassen!

Zur Begründung:

Die Haushaltssituation des Kreises Herzogtum Lauenburg hat sich in den zurückliegenden Jahren erheblich verbessert und versetzt den Kreis zunehmend in die Lage, jährliche Überschüsse von mehr als zehn Millionen Euro zu erwirtschaften (s. Jahresergebnis 2017 mit 18,3 Millionen Euro Überschuss). Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden hat sich hingegen verschlechtert. Dies liegt zum einen an Änderungen im Finanzausgleich, was gerade bei den Haushalten zahlreicher kleinerer Gemeinden abzulesen ist, zum anderen aber an explosionsartig gestiegenen Kosten wie im Kita-Bereich besonders nachzuvollziehen ist. Auch der gesellschaftliche Wandel sowie Gesetzesänderungen tragen immer wieder neue Aufgaben an die Städte und Gemeinden heran, die Investitionen und Folgekosten in Form von Schuldendienstleistungen für Kreditfinanzierungen und laufende Bewirtschaftungskosten auslösen. Immer stärker entsteht der Druck auf der untersten Ebene und damit vor Ort, Bedürfnisse der Menschen, aber auch Standards und Vorgaben des Bundes und des Landes zu erfüllen. Dies wird besonders deutlich an den Themen Bildung und Migration.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist über den Weg der Konsolidierung über zwei Zeitabschnitte einen sehr schweren Weg gegangen und hat schmerzliche Einschnitte im eigenen Haushalt vornehmen müssen. Hiervon waren Kreisverwaltung, Kreiseinrichtungen und Kreisaufgaben einerseits, aber auch Institutionen, Vereine, auch Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum andererseits betroffen und mussten Kürzungen zum Abbau eines strukturellen Defizits im Kreishaushalt hinnehmen.

Im gleichen Zeitraum haben auch die Städte und Gemeinden Konsolidierungsverpflichtungen
umfangreich erfüllt, ob mit vertraglicher Vereinbarung mit dem Land oder nicht. Viele Städte und Gemeinden haben auch notwendige Investitionen schon lange verschoben. Gleichwohl haben die Städte, Gemeinden und Ämter für das Anliegen des Kreises nicht nur
Verständnis gezeigt, sondern aktiv mitgewirkt, den Kreis in den Stand zu versetzen, Konsolidierungsmittel durch das Land erhalten zu können. Den Mitgliedern in den Stadt- und
Gemeindevertretungen fiel es nicht leicht, den Weg einer Kreisumlagenerhöhung zum 1. Januar 2017 mitzugehen und haben dennoch im Sinne einer Gesamtverantwortung für den Kreis und für die Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg zugestimmt.

Jetzt aber braucht der kreisangehörige Raum die Solidarität des Kreises und des Kreistages, um seinerseits den öffentlichen Aufgaben gerecht zu werden, die wiederum der Gesamtheit des Kreises zu Gute kommen. Schließlich sind es die Einnahmen der Städte und Gemeinden, von denen der Kreis als Gemeindeverband profitiert.

Im Einzelnen

Der freie Finanzspielraum in den Städten und Gemeinden nimmt immer weiter ab. Zahlreiche Gemeinden haben über Jahre schon keinen freien Finanzspielraum mehr, um aus selbst erwirtschafteten Mitteln dringende Investitionsmaßnahmen finanzieren zu können. Der freie Finanzspielraum stellt einen Überschuss im laufenden Betrieb dar. Von den laufenden Einnahmen werden alle laufenden Ausgaben abgezogen. Von dem gewonnenen Zwischenergebnis werden weiter die Tilgungsverpflichtungen aus Krediten und zwingende Gebührenanteile aus öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung abgezogen. Der verbleibende Betrag kann für Investitionen oder zum Ansparen späterer Investitionen bereitgestellt werden (Eigenfinanzierungskraft).

Bei einer Auswertung der Zahlen aller amtsangehörigen Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde auf der Grundlage der Haushalte 2018 mit den Finanzplanungsdaten der Jahre 2016 bis einschließlich 2021 festgestellt, dass 47 Prozent aller amtsangehörigen Gemeinden über drei Jahre keinen oder sogar einen negativen freien Finanzspielraum haben. Abgestuft darunter haben sogar 46 Gemeinden Probleme, über vier Jahre und sogar 25 Gemeinden über fünf Jahre einen negativen beziehungsweise keinen freien Finanzspielraum.

Sehr heterogen ist die Situation bei den Städten und der Gemeinde Wentorf bei Hamburg. Während die Stadt Schwarzenbek nach dem Haushaltsplan 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis einschließlich 2021 keine doppischen Verluste ausweisen muss, sind die Städte Geesthacht mit Verlusten in Summe von rund 17,2 Millionen Euro und Lauenburg mit rund 8,53 Millionen Euro aus den Haushaltsberatungen herausgegangen. Die Stadt Mölln konnte für 2018 und 2019 eine positive Prognose abgeben, ebenso Wentorf für den gesamten Finanzplanungszeitraum.

Die Stadt Ratzeburg (trotz der nochkameralen Buchführung) hat für die Jahre 2018 und 2019 ebenfalls keinen freien Finanzspielraum ausweisen können. „Die Schere geht auseinander“
Im Zeitraum 2013 bis 2018 konnte der Kreis Herzogtum Lauenburg seine  reditverbindlichkeiten fast halbieren und um 22,5 Millionen Euro abbauen. Im gleichen Zeitraum haben die Städte, Gemeinden, Ämter und Verbände eine deutlich andere Entwicklung genommen. Der kreisangehörige Raum konnte keine Schulden abbauen, im Gegenteil, rund 61,4 Millionen Euro sind hinzugetreten. Im Zeitreihenvergleich kann eine weitere positive Entwicklung beim Kreis abgelesen werden. So konnten in der Bilanz des Kreises die Verlustvorträge von 2013 beziehungsweise 2014 in der Spitze mit 18 Millionen
Euro bis 2016 komplett abgebaut werden. Mit den Jahren 2017 und 2018 kann der Kreis sogar eine Ergebnisrücklage mit schätzungsweise 20 Millionen Euro aufbauen und damit das Eigenkapital stärken.

Die positive Entwicklung der Haushaltssituation des Kreises lässt sich auch an den liquiden Mitteln ablesen. Im Vergleich zwischen 2013 und 2017 konnten die liquiden Mittel um rund dreizehn Millionen Euro erhöht werden. Im gleichen Zeitraum konnten die Kassenkredite in der Finanzbauchhaltung der Kreisverwaltung um 13,1 Millionen Euro abgebaut werden.
Unter dem Strich ergibt sich hier schon eine Verbesserung von rund 49 Millionen Euro, und zwar nicht nur in der Darstellung buchhalterischer Ansätze, sondern in Beträgen, die sich im sogenannten „Cashflow“ (also zahlungsflüssig) ablesen lassen. Der Kreis steht nunmehr wiederholt vor dem Sprung, Sondertilgungen vornehmen zu können.

Investitionstätigkeit – Herausforderungen

Richtig ist, dass nicht nur der Kreis Herzogtum Lauenburg im Jahresabschluss 2017 mit 18,3 Millionen Euro einen sehr positiven Abschluss hervorbringen könnte, sondern dass auch der kreisangehörige Raum mit Städten und Gemeinden rund 15,2 Millionen Euro an Überschüssen zusammentragen konnte.

Die Entwicklung der freien Finanzspielräume zeigt eine andere (s. Erläuterungen oben).
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat in nächster Zukunft dringende Investitionsausgaben umzusetzen. Diese werden vom kreisangehörigen Raum nicht in Frage gestellt. Im Zeitraum 2019 bis 2021 wurden die Investitionen von der Kreisverwaltung mit rund 54 Millionen Euro beziffert.

Mit Blick auf die Wahrnehmung pflichtiger Selbstverwaltungsaufgaben sind auch die Investitionsausgaben des kreisangehörigen Raums zusammengetragen worden. Diese belaufen sich in der Summe auf rund 134 Millionen Euro und sind nur für die Bereiche Schule, Kindertagesstätten und Feuerwehren abgefragt worden. Weitere Investitionsausgaben des kreisangehörigen Raumes würden also noch hinzukommen (siehe unter anderem Straßenbau).

Am Runden Tisch am 5. November 2018 hat die Kreisverwaltung für das Jahr 2019 einen Planwert als Überschuss von rund 12,6 Millionen Euro ausgewiesen. Im Finanzplan sind Nettoauszahlungen aus Investitionstätigkeit mit rund 20 Millionen Euro genannt worden. Hinzu kommen im Finanzplan Kredittilgungen in Höhe von neun Millionen Euro. Der Kreditbedarf 2019 wird somit unter dem Strich von der Kreisverwaltung mit 10,8 Millionen Euro ausgewiesen. Bezogen auf die obige Nettogröße der Investitionstätigkeit mit 20 Millionen Euro würde dies bedeuten, dass für jeden aufgewandten Euro Investitionstätigkeit 50 Cent an Krediten aufgenommen werden muss (50 Prozent Fremdkapitalquote).
„Von dieser Quote darf der kreisangehörige Raum nur träumen“!

Die Situation bei den Städten, Gemeinden, Ämtern und Verbänden ist an dieser Stelle eine ganz andere. Gerade in den Bereichen Schule und Kindertagesstätten werden Eigenanteile bei Investitionstätigkeit und ihrer entsprechenden Ausgaben nicht selten mit 100 prozentiger
Fremdkapitalquote oder mit einem sehr hohen Fremdkapitalanteil finanziert. Kaum eine Kommune im kreisangehörigen Bereich ist in der Lage, bei Investitionen in der obigen Größenordnung nur mit 50 Prozent Fremdkapital auszukommen. Eine Finanzierung erfolgt im kreisangehörigen Raum in der Regel langfristig, das heißt über einen Zeitraum von 20 Jahren mit I-Fondsdarlehen, ansonsten am freien Kreditmarkt über 30 Jahre und belastet somit die städtischen und gemeindlichen Haushalte über mehrere Jahrzehnte.

Kurzbeschreibung des vorgeschlagenen Kreis-Kita-Investitionsprogramms:
Der Kreis stockt mit Eigenmitteln in Höhe von einmalig 4,5 Millionen Euro (ggf. verteilt über zwei bis drei Jahre) die vom Land für das Kita-Sofortprogramm aus dem IMPULS-Programm bereitgestellten Mittel auf und wendet dabei die Regelungen der entsprechenden Förderrichtlinie des Landes analog an, verzichtet aber im Gegensatz zur Landesregelung auf die Festlegung einer Höchstgrenze der förderfähigen Kosten und enger Fristen für Maßnahmenbeginn, Maßnahmenende sowie für die Abrechnung.

Dadurch werden nicht nur die „schnellsten“, sondern alle Träger und Kommunen gleichermaßen in die Lage versetzt, dringend benötigte Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen, ohne umfangreichere Maßnahmen von der Förderung auszuschließen. Der Fördersatz wird, wie auch beim Kita-Sofortprogramm angestrebt, einheitlich auf 75 Prozent der förderfähigen Kosten festgesetzt, um auch hier gleiche Bedingungen für alle Träger und Kommunen zu erreichen. Die konkreten Förderbedingungen sollen gemeinsam in der Teilfachplanungsgruppe erarbeitet und nach Beratung in der Steuerungsgruppe Kita/ Schule von den Kreisgremien beschlossen werden.

Erläuterung und Begründung:

Das Land fördert in den Jahren 2018 und 2019 Kita-Investitionen mit insgesamt 15,45 Millionen Euro aus dem neuen Infrastrukturmodernisierungsprogramm IMPULS (sog. Kita-Sofortprogramm). Aufgrund der bisherigen Aussagen der Landesregierung kann davon ausgegangen werden, dass dieses Programm auch in den Folgejahren mit neuen Mitteln gespeist wird, also eine gewisse Verstetigung erfährt.

Um im Sinne der Ausgleichsfunktion des Kreises eine wirklich dem ganzen Kreisgebiet
zugutekommende Wirkung zu erreichen, bedarf es neben eines ausreichend hohen Fördervolumens abweichend vom Kita-Sofortprogramm einer offeneren Zeitschiene und eines Verzichts auf eine Höchstgrenze bei den förderfähigen Kosten. Die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse sind bei unseren Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich, sollten aber keine entscheidende Auswirkung auf die Förderfähigkeit einer Maßnahme haben.

Zahlen/ Daten/ Fakten:

Auf den Kreis Herzogtum Lauenburg entfallen von den oben erwähnten 15,45 Millionen Euro des Kita-Sofortprogramms 2018/19 lediglich 1,1 Millionen Euro. Schon in der laufend geführten Prioritätenliste für Kita-Baumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze sind zurzeit 31 Projekte, die allesamt bereits in die Kita-Bedarfsplanung des Kreises aufgenommen sind und somit nachweislich schon heute benötigt werden, mit einem Investitionsvolumen von über 23 Millionen Euro aufgeführt. Davon können bis zum Jahr 2019 immerhin dreuzehn Maßnahmen gefördert und aus der Liste gestrichen werden, 18 Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 18 Millionen Euro werden aber auch 2019 unberücksichtigt in der Liste verbleiben.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beziffern die Kita-Investitionen der nächsten Jahre auf insgesamt 32 Millionen Euro. In diese Ermittlung sind sowohl der weitere Kita-Ausbau, bei dem Bund und Land in der politischen beziehungsweise der Konnexitätsverantwortung stehen und hierfür auch in den nächsten Jahren Mittel zur Verfügung stellen müssen, als auch dringend benötigte Sanierungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen der bestehenden Kitas eingeflossen. Hier hat sich der Bedarf in
den letzten 20 Jahren ohne jegliche Förderprogramme von Land und Bund (Ausnahme: Energetische Sanierung) massiv aufgestaut und wird in absehbarer Zeit auch nicht durch IMPULS oder eventuell Förderinitiativen des Bundes auch nur annähernd aufzulösen sein. Hier bedarf es zusätzlicher Initiativen.

Bis vor wenigen Jahren, konkret bis zum Jahr 2014, stellte sich der Kreis Herzogtum Lauenburg noch seiner gesetzlichen Finanzierungsverpflichtung (s. § 23 Absatz 1 KiTaG), wenn auch im überschaubaren Rahmen von 0,5 Millionen Euro jährlich. Diese Bezuschussung ist für sämtliche neue Maßnahmen nach 2014 mit den Konsolidierungsbemühungen des Kreises vollständig weggefallen, seitdem wurden mit den weiterhin in den Kreishaushalt eingestellten 0,5 Millionen Euro jährlich lediglich „Altmaßnahmen“ aus den Jahren bis 2014 gefördert.

Diese Praxis ist gemäß der einschlägigen Kommentierung (s. Nebendahl/ Badenhop/ Strämke zu § 23 KiTaG, Ziffer 4.3) wegen der rechtlichen Verpflichtung aus § 23 Absatz 1 KiTaG, der „besonderen Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe“ und allgemein wegen der Ausgleichsfunktion der Kreise rechtswidrig. Die Kommentierung geht vielmehr davon aus, dass diese gesetzliche Vorgabe nur erfüllt wird, wenn der Kreis „einen mindestens 10%igen Zuschussanteil zu den förderfähigen Baukosten erbringt.“

Der kreisangehörige Raum hat den Kreis in seinen Konsolidierungsbemühungen somit in den letzten Jahren nicht nur in Form der temporären Kreisumlagenerhöhung unterstützt, sondern auch dadurch, dass man die Mitfinanzierungsverpflichtung des Kreises zumindest seit 2015 trotz umfassender Bauaktivität im Rahmen des Kita-Ausbaus nicht eingefordert hat. Nun, da die finanzielle Situation des Kreises sich kontinuierlich deutlich besser darstellt als angenommen, ist es an der Zeit und aus Sicht der Städte und Gemeinden dringend geboten, dass sich unser Kreis wieder an der Kita-Investitionsförderung beteiligt.

Bei ihrem Vorschlag hinsichtlich des Fördervolumens 4,5 Millionen Euro haben sich Städte und Gemeinden an den von der Kreisverwaltung am Runden Tisch am 05.11.2018 dargestellten Eckdaten der (vorläufigen) Jahresergebnisse 2017 und 2018 orientiert, die einen solchen Förderrahmen absolut erlauben, aber auch vom Ziel, mit einer Förderung nicht nur punktuell eine Wirkung zu erzielen, sondern die Betreuungsqualität in möglichst vielen Einrichtungen zu verbessern.“

Tags: Kreisumlage
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Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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