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Titel Weltweit Deutschland

Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz

Wichtige Signale zur Sicherung der Versorgung, Finanzierung und Prävention

von Gesine Biller
Juni 21, 2026
Früherkennung von Brustkrebs: Neue Altersgrenze für erweitertes Mammographie-Screening

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Hannover (pm). Die zweitägige Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) ist am 11. Juni in Hannover zu Ende gegangen. Die GMK hat eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst. Schleswig-Holstein hatte mehrere Anträge eingebracht, davon einen zur psychotherapeutischen Versorgung federführend.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Wir sind uns einig, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ein unverzichtbarer Bestandteil einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung ist. Der Bund sowie die Akteurinnen und Akteure der Selbstverwaltung sind daher gefordert, die Auswirkungen der jüngsten Vergütungsanpassungen kurzfristig zu evaluieren. Bei der Vergütungssystematik muss der gestiegene Versorgungsbedarf für psychotherapeutischer Leistungen angemessen berücksichtigt werden.“ Hintergrund des GMK-Beschlusses ist, dass die Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, jedoch ein Beschluss des zuständigen Erweiterten Bewertungsausschusses auf Bundesebene von Mitte März eine Kürzung der Vergütung von Psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% vorsieht. Damit wird die Versorgungssituation gefährdet.

 Den vollständigen Beschluss (Top 15.3) – alle Länder hatten sich Schleswig-Holstein angeschlossen – sowie alle weiteren Beschlüsse der GMK werden vom Vorsitzland Niedersachsen unter Beschlüsse – Gesundheitsministerkonferenz (GMK) veröffentlicht nach Abschluss der Konferenz.

Jenseits der Beschlussfassungen berieten die Ministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren auch zum GKV-Stabilisierungsgesetz, zu dem die Länder am morgigen Freitag im Rahmen des Bundesratsverfahrens Stellung nehmen werden. „Der wichtigste und unmittelbar wirkende Baustein einer finanziellen Entlastung der GKV ist bislang nur ansatzweise vorgesehen: Versicherungsfremde Leistungen, wie die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden, müssen solidarisch über das Steueraufkommen und nicht primär von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Ich erwarte daher vom Bund, dass er sich dieser fachlich gebotenen und längst überfälligen Korrektur nicht weiter versperrt.“, betont von der Decken.

Mit weiteren gefassten Beschlüssen setzt sich Schleswig-Holstein unter anderem für folgende Ziele ein (exemplarisch):

  •  Bürokratieabbau in den Arztpraxen zur Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte (Top 7.03).
  • Stärkung der Prävention (Top 7.20), insbesondere auch die Reduktion von schädlichem Zuckerkonsum (Top 7.17). Schleswig-Holstein hatte sich bereits im Bundesrat für eine Reduktion von Zucker in Softgetränken eingesetzt und die Bundesregierung angekündigt, dieses Ziel über eine Zuckersteuer oder -abgabe realisieren zu wollen. Zudem soll durch die Schaffung eines klaren Regulierungsrahmens für Tabakerzeugnisse der Jugendschutz bei E-Zigaretten gestärkt werden (14.3). Damit schließt sich die GMK einem Beschluss der federführenden Verbraucherschutzministerkonferenz an.
  • Zeitnahe Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes auch im Hinblick auf mögliche Pandemien (Top 7.22) und Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) nach 2026 (Top 13.1.), um mehr Resilienz im gesundheitlichen Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz zu erreichen. Mit dem Antrag wird der Bund vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage aufgefordert, auch nach Auslaufen des ÖGD-Paktes weiterhin Mit-Verantwortung für den ÖGD zu übernehmen, da dieser im Krisenfall eine wichtige Rolle einnimmt.
  • Einführung eines elektronischen Impfpasses (10.1), integriert in die elektronische Patientenakte mit einem Erinnerungssystem sowie Verbesserungen beim Einlösungsprozess von E-Rezepten für Digitale Gesundheitsanwendungen (Top 11.1).
  • eine weitere Ausdifferenzierung des bestehenden Maßregelsanktionensystems (Top 15.4), um Personen, die in krankheitsbedingt schuldunfähigem bzw. vermindert schuldfähigem Zustand Straftaten begangen haben, bereits frühzeitig Behandlungen zu ermöglichen.
  • Verbesserung der Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten mit Long Covid (Top 16.2) und Myalgischer Enzephalomyelitis (ME) / Chronischem Fatique-Syndum (CFS).
  • Einheitliches Vorgehen für Regelungen zu Triage (Top 7.23). Dazu werden die Länder ein gemeinsames Gutachten in Auftrag geben, das zu mehr Rechtssicherheit beitragen soll.

Die Beschlüsse der GMK werden vom Vorsitzland Niedersachsen unter Beschlüsse – Gesundheitsministerkonferenz (GMK) veröffentlicht. 

Tags: GesundheitPolitik

Gesine Biller

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