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Titel Weltweit Deutschland

Windenergieplanung: Zweite Anhörung mit rund 5.200 Stellungnahmen beendet

von Pressemitteilung
Januar 6, 2019
Landesregierung legt aktuellen Zeitplan zur Windplanung fest

Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Am Donnerstag, 3. Januar 2019, ist die Frist für Stellungnahmen im zweiten Beteiligungsverfahren zur Regionalplanung Windenergie abgelaufen. Innenstaatsekretärin Kristina Herbst zieht eine positive Zwischenbilanz.

Die Landesplanung hatte im August 2018 die ersten Entwürfe für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie im Internet veröffentlicht. Für das Beteiligungsverfahren wurde das Online-Tool BOB-SH weiterentwickelt, um eine elektronische Einsichtnahme in die Unterlagen, die Nutzung interaktiver Karten und die Möglichkeit elektronischer Stellungnahmen zu vereinfachen. In den Entwürfen sind insgesamt 361 Vorranggebiete für die Windenergienutzung dargestellt, die knapp zwei Prozent der Landesfläche Schleswig-Holsteins umfassen. Etwa ein Fünftel der im vorherigen Planentwurf als Vorrangflächen ausgewiesenen Flächen sind weggefallen. Dafür sind ebenfalls etwa ein Fünftel neue Flächen hinzugekommen. Bis gestern hatte die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, zu den Planentwürfen Stellung nehmen.

Insgesamt sind bis zum 3. Januar 2019 um 24 Uhr rund 5.200 Stellungnahmen – und damit etwa 1.300 weniger als in der ersten Beteiligungsrunde – eingetroffen. Diese Zahl wird sich im Rahmen der Auswertung noch reduzieren, da Stellungnahmen häufig sowohl online im Portal BOB-SH als auch schriftlich eingereicht wurden. Für rund 2.650 Stellungnahmen, also für jede zweite Stellungnahme, wurde das Online-Tool genutzt. Weitere rund 650 Stellungnahmen wurden per E-Mail eingereicht. Die restlichen 1.900 Stellungnahmen sind per Brief und Fax übermittelt worden. Staatssekretärin Kristina Herbst: „Anhand der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen wird die Landesregierung in den kommenden Wochen über das weitere Verfahren und den weiteren Zeitplan entscheiden. Beides wird ganz wesentlich davon abhängen, welcher Aufwand konkret mit der Auswertung der Stellungnahmen verbunden ist.“

Am Ende werde die Landesplanung sämtliche eingereichten Stellungnahmen in anonymisierter Form inklusive einer ausführlichen Bewertung veröffentlichen. Jede Einwenderin und jeder Einwender werde dann in einer Synopse auf den Internetseiten der Landesregierung nachlesen können, wie die Argumente bewertet wurden.

Die Details der bisherigen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie

. Darüber hinaus bleiben die Planungsunterlagen weiterhin in BOB-SH abrufbar.
Tags: WindenergieWindenergie-RegionalpläneWindkraftanlagen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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