Herzogtum Lauenburg (pm). Mit einer Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2026 hatte der Kreis Herzogtum Lauenburg die vollständige Beseitigung des Muffelwilds für mehrere Jagdbezirke durch Entnahme bzw. den Abschuss angeordnet. Dagegen wurde beim Kreis Widerspruch erhoben und ein gerichtliches Eilverfahren gegen die Sofortvollzugsanordnung eingeleitet. Mit Beschluss vom 30. Oktober 2026 (Az.: 7 B 79/26) hat die siebte Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts im Wege einer Zwischenentscheidung (sogenannter „Hängebeschluss“) angeordnet, dass die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung vorläufig, bis zur Entscheidung, auszusetzen ist.
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Um zu verhindern, dass vor der abschließenden Entscheidung des Gerichts vollendete, unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden, hat das Gericht die Vollziehung bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag gestoppt.
Auswirkungen für die Jagdausübung
Bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Eilantrag darf das Muffelwild in den betroffenen Jagdbezirken nicht auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2026 bejagt oder entnommen werden. Die Kreisverwaltung wird die Öffentlichkeit sowie die Jagdausübungsberechtigten umgehend informieren, sobald eine abschließende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorliegt.









