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Titel Land&Leute

Haltung und Aufnahme von Waschbären

Der Fachdienst Naturschutz des Kreises klärt auf

von Pressemitteilung
September 9, 2025
Haltung und Aufnahme von Waschbären

Foto: Image by Nichole from Pixabay, hfr

147
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Herzogtum Lauenburg (pm). Sie sind niedlich, sie sind schlau und sie können in Gefangenschaft relativ schnell zutraulich werden: Die ursprünglich aus Nordamerika stammenden Waschbären breiten sich in Deutschland als Neozoen, eine durch Menschen eingeschleppte Art, immer weiter aus. Als sogenannte Kulturfolger fühlen sie sich in menschlicher Nähe wohl, Begegnungen mit den nachtaktiven Raubtieren werden auch im Kreis Herzogtum Lauenburg wahrscheinlicher. Entsprechend häufiger kommt es auch vor, dass Waschbären, vor allem Jungtiere, als Pflege- oder Haustiere aufgenommen werden. Videos in den sozialen Medien zeigen in idyllischen Bildern das Zusammenleben mit den Tieren und Spaziergänge an der Leine. Sie erwecken damit den Eindruck, Waschbären wären leicht zu haltende Haustiere.

Was jedoch die meisten nicht wissen: Die Aufnahme von Waschbären ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Jagdausübungsberechtigten gestattet. Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, die Aufnahme der Tiere ohne Erlaubnis ist als Jagdwilderei strafbar. Zudem gelten Waschbären als invasive Art von unionsweiter Bedeutung. Als geschickte Jäger bedrohen sie unter anderem Amphibien- und Schlangenpopulationen geschützter Arten, wie Grasfrosch und Ringelnatter. Nach einer Aufnahme der Tiere, dürfen diese deswegen auch nicht wieder in die Natur entlassen werden, wie es bei heimischen Wildtieren das Ziel wäre. So aufgezogenen Tieren steht folglich ein Leben in Gefangenschaft bevor.

Dabei ist die Haltung von Waschbären eigentlich sogar verboten, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen durch das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein genehmigt werden.

Das sollten sich potentielle Halterinnen und Halter aber vorher gut überlegen! Waschbären benötigen Platz, eine artgerechte Ernährung inklusive tierischer Anteile, eine adäquate Beschäftigung und sind am besten in einer Gruppe aufgehoben. Zudem können sie in Gefangenschaft bis zu 15 oder sogar 20 Jahre alt werden. Mit der Geschlechtsreife entwickeln sie häufig ein unvorhersehbares, aggressives Verhalten. Folgen einer falschen Haltung und Ernährung sind vielfach Übergewicht, Krankheiten und stereotypische Verhaltensstörungen. Eine Wohnungshaltung kann für die agilen Wildtiere niemals artgerecht sein. Die Weitergabe aufgenommener Tiere an Auffangstationen, kann aus Kapazitätsgründen schwierig sein.

Nicht außer Acht gelassen werden sollte auch, dass Waschbären Krankheiten und Parasiten übertragen, die ebenfalls für Menschen oder Haustiere gefährlich sein können. Dies sind unter anderem Staupe, Parvovirose, Leptospirose und auch der Waschbärspulwurm. Ähnlich wie beim Fuchsbandwurm können die Larven im Menschen schwere Krankheitsverläufe auslösen. Die Übertragung erfolgt durch die Aufnahme von Wurmeiern aus Waschbär- oder Hundekot.

Tags: JagdKreisverwaltungWaschbär

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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