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Titel Weltweit Deutschland

Untersuchungshaft nach Verfolgungsfahrt – Polizei sucht Zeugen

von Pressemitteilung
August 5, 2026
Verkehrsunfall mit drei Verletzten

Foto: Image by Max from Pixabay, hfr

Lübeck (pm). Sonntagabend soll sich ein Autofahrer eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei von Reinfeld über die Autobahnen 1 und 20 bis auf die B207 geliefert und dabei gegen diverse Vorschriften verstoßen haben. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest. Er befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Nun bittet die Polizei um weitere Zeugenhinweise.

Am 2. August 2026 gegen 18.40 Uhr fiel einer Polizeistreife im Gewerbegebiet in Reinfeld ein PKW der Marke Opel auf, der von einem Tankstellengelände entgegen der Beschilderung auf eine Straße gefahren sein soll. Die Beamten entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle und gaben dem Fahrer entsprechende Anhaltezeichen, welche dieser jedoch missachtet haben soll. Der Fahrer beschleunigte sein Fahrzeug und fuhr durch den Kreisverkehr und anschließend weiter auf die A1 in Richtung Norden/Lübeck. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Die Verfolgungsfahrt führte über die A1 bis zum Kreuz Lübeck und von hier aus weiter über die A20 in Richtung Rostock. An der Anschlussstelle Lübeck Süd fuhr das Fahrzeug von der A20 ab auf die B207 in Richtung Lübeck.

Auf der gesamten Fluchtstrecke habe der Opel-Fahrer den PKW fast durchgängig mit hoher, zum Teil überhöhter Geschwindigkeit, geführt und diverse verkehrsrechtliche Vorschriften missachtet. So habe er beispielsweise mehrere Fahrzeuge rechts überholt, rote Ampeln überquert und sich auch sonst grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Noch auf der A20 soll er bei einem gefährlichen Fahrmanöver mit einem anderen PKW kollidiert und anschließend einfach weitergefahren sein. Während der Fahrt soll der Fahrer zunächst einen Beutel mit einer verdächtigen Substanz und später ein Bündel Geldscheine aus dem Fenster des Wagens geworfen haben. Weitere hinzugerufene Polizeikräfte fanden im weiteren Verlauf des Einsatzes beides auf und beschlagnahmten die Gegenstände. Die Beamten stellten zudem fest, dass die an dem Opel befestigten Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben waren. Diese gehörten ursprünglich an ein anderes Fahrzeug und sollen gestohlen worden sein.

Auf der B207 etwa auf Höhe des Flughafens richteten Unterstützungskräfte der Polizei Lübeck eine Straßensperre ein. Der flüchtige Autofahrer soll mit hoher Geschwindigkeit auf den quer zur Fahrbahn stehenden Streifenwagen, welcher noch mit zwei Beamten besetzt gewesen ist, zugefahren und erst in letzter Sekunde über den Fuß- und Radweg ausgewichen sein. Wenig später habe er die Kontrolle über den Wagen verloren und verunfallte im Bereich der Abfahrt zum Flughafen. Hier nahmen die Einsatzkräfte den Fahrer schließlich vorläufig fest. Es handelte sich um einen 18-jährigen Deutschen aus dem Kreis Stormarn. Doch damit nicht genug: Die Beamten gewannen vor Ort Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum vor Fahrtantritt, woraufhin sie die Entnahme einer Blutprobe anordneten. Außerdem soll der Heranwachsende nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein und der Opel nicht über einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt haben.

Gegen den Beschuldigten wurde aufgrund des Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und zwar unter anderem wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Cannabis, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Am 03.08.2026 wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Der 18-Jährige befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Bei dem Einsatzgeschehen erlitten drei Polizeibeamte leichte Verletzungen.

Die Ermittlungen dauern an. Gesucht werden nun Zeugen und weitere Verkehrsteilnehmer, die durch das Fahrverhalten des Tatverdächtigen möglicherweise gefährdet wurden. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Bad Oldesloe telefonisch unter 04531/5010 sowie per Email an badoldesloe.ki@polizei.landsh.de entgegen.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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