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Titel Weltweit Deutschland

Frist zur Einreichung von Projekten für neues Denkmalschutz-Sonderprogramm läuft

von Pressemitteilung
Februar 23, 2024
Förderung der Sanierung des Domturmes

Denkmalschutz über den Dächern von Ratzeburg: Antje Nordhaus, Vorsitzende des Bauausschusses der Domkirchgemeinde (links) und Dr. Nina Scheer bei einem Ortstermin im Dezember 2021. Antje Nordhaus erklärt den Zustand und die Funktionsweise der wichtigen Maueranker. Foto: Gesine Biller

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Herzogtum Lauenburg/Berlin (pm). Im Bundeshaushalt 2024 sind zusätzliche 47,5 Millionen Euro für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII bereitgestellt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft ab sofort bis zum 19. April 2024. Mögliche Antragsteller sind Länder und weitere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen. 

Die örtliche Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd, Dr. Nina Scheer: „Bereits in den vergangenen Förderperioden konnten bedeutsame Bauwerke profitieren, wie etwa der Domturm Ratzeburg, die Orgel von St. Johannis in Siebeneichen oder das Ahrensburger Schloss. Daher freue ich mich, dass es auch in diesem Haushalt gelungen ist, Mittel bereitzustellen. Der Erhalt der Baudenkmäler ist ein Stück Kulturgut, welches der Bund auf diese Weise unterstützt. Im Grundsatz allerdings ist Denkmalschutz Landesaufgabe.“

Seit 2009 konnten mehr als 3000 historische Orgeln und national bedeutsame Denkmäler mit Hilfe von rund 500 Millionen Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm saniert werden. Bei der Antragsstellung zu beachten ist: Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Die Landesdenkmalschutzbehörde, welche gegebenenfalls auch beraten kann, muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). 

Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die übrigen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Antragsteller aus dem Bundestagswahlkreis 10, Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd werden gebeten, für eine mögliche Unterstützung durch Nina Scheer Kontakt aufzunehmen unter nina.scheer@bundestag.de. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm: https://kulturstaatsminister.de/DE/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/Sonderprogramme/sonderprogramm.html 

Zur Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LD/ld_node.html´

Tags: DenkmalschutzFörderung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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