Schleswig-Holstein/Berlin (pm). Der Bundesrat hat am Freitag, 7. Oktober den von Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg eingebrachten Antrag für Soforthilfen im Gesundheitsbereich angesichts der Energiekrise beschlossen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristige die Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten zu sichern. Nach den bestehenden bundesgesetzlichen Regeln zur Krankenhausfinanzierung schließen beispielsweise Krankenhäuser für den Zeitraum eines Jahres eine Entgeltvereinbarung mit den Sozialleistungsträgern, also den Krankenkassen, beziehungsweise Pflegekassen. Die unvorhergesehenen Entwicklungen der Energiekrise führen jedoch dazu, dass die tatsächlichen Ausgaben nicht ausreichend für das laufende Jahr gedeckt sind.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte in ihrer heutigen Rede im Bundesrat: „Die erheblich steigenden Energiekosten vor allem beim Gas haben tiefgreifende Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens. Die massiven Preissteigerungen bei Energie- und Sachkosten betreffen auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen ganz erheblich. Diese für die Versorgung so wichtigen Bereiche geraten zunehmend an ihre wirtschaftliche Belastungsgrenze. Vor allem für Krankenhäuser, die häufig ohnehin schon in einer angespannten wirtschaftlichen Situation sind, ist die aktuelle Lage zunehmend liquiditäts- und existenzbedrohend. Innerhalb der bestehenden Finanzierungssystematik haben die Krankenhäuser keine Möglichkeit, die kurzfristigen massiven Preissteigerungen abzufangen. Daher sind vom Bund gesetzliche Regelungen zu treffen, um die Liquidität der Krankenhäuser unverzüglich zu sichern. Gleiches gilt für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, die sich wegen der Pandemie in einer prekären finanziellen Situation befinden. Auch für medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen benötigen wir einen Ausgleichsmechanismus.
Die Gesundheitsministerkonferenz hatte den Bund bereits Ende Juni mit einem einstimmigen Beschluss aufgefordert, kurzfristig gesetzliche Regelungen für einen Inflationsausgleich zu schaffen, um die Liquidität medizinischer und pflegerischer Einrichtungen zu sichern. Das Bundesgesundheitsministerium ist hier aber immer noch nicht wirksam aktiv geworden. Das muss sich unverzüglich ändern. Denn es gilt, jetzt zu verhindern, dass Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen bedingt durch die hohe Inflation in die Insolvenz getrieben werden. Dies hätte schwerwiegende und unkalkulierbare Folgen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung. Deshalb bedarf es jetzt Maßnahmen, damit die Leistungsfähigkeit der Versorgungsstruktur in der Fläche sichergestellt ist.
Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben daher diesen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir den Bund erneut auffordern, die Liquidität medizinischer und pflegerischer Einrichtungen kurzfristig zu sichern. Konkret schlagen wir für die Krankenhäuser einen unterjährigen finanziellen Ausgleich für die nicht refinanzierten Kostensteigerungen im Jahr 2022 vor. Dabei muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel den Krankenhäusern verbleiben, um die Energie- und Sachkostensteigerungen im Jahr 2022 tatsächlich zu decken. Besondere Einrichtungen sind ebenso wie Tageskliniken einzubeziehen.
Für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen sind ebenfalls Regelungen vorzusehen, damit die Kostensteigerungen dort kompensiert werden. Der Inflationsausgleich soll dabei vollständig aus Bundes-Steuermittel finanziert werden. Ziel ist, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Energiekrise bereits selbst erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind, nicht noch höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen. Auch bei den Pflegeeinrichtungen ist ein entsprechender Mechanismus einzuführen, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen.
Zudem fordern wir den Bund auch für das Jahr 2023 auf, angesichts der zu erwartenden Preissteigerungen entsprechende Regelungen für medizinische und pflegerische Einrichtungen zu treffen. Der Bund ist nun gefordert, endlich tätig werden!“, so von der Decken.
Sowie eine Erläuterung: Microsoft Word – TOP006=0447-22=1025.BR-07.10.22 (bundesrat.de)