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Titel Herzogtum Lauenburg Mölln

Schiedsfrau/Schiedsmann für die Schiedsamtsbezirke Mölln I und II gesucht

von Pressemitteilung
Februar 22, 2022

Mölln (pm). Die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein bestimmt, dass zu Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und Verletzungen der persönlichen Ehre für jede Gemeinde eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann zu bestellen ist. Schiedsfrauen/-männer sind ehrenamtlich tätig.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Aufgabe einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes besteht darin, bei bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bei bestimmten Strafsachen auf vorgerichtlichem Wege ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dabei wird von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann versucht, Einigung zwischen den im Streit befindlichen Parteien zu erzielen. Die Aufgabe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes besteht insbesondere darin, zwischen den Parteien zu schlichten aber nicht zu verurteilen.

Für die Schiedsamtsbezirke Mölln I, südlich der Linie Berliner Straße, Johann-Gutenberg-Straße, Hasengrund und Mölln II, nördlich dieser Linie wird je eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann gesucht, da die Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaber abläuft. Es werden interessierte Möllner Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich für diese Ämter zu bewerben. Die Bewerbung ist bis zum 21. März 2022 an den Bürgermeister der Stadt Mölln, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Wasserkrüger Weg 16 zu richten.

Aus der Bewerbung sollen mindestens Name, Vornamen, Anschrift und Geburtsdaten hervorgehen. Die Bewerber sollten gemäß § 2 Schiedsordnung nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Amt darf nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und/oder wer unter Betreuung steht. In das Amt soll nicht berufen werden, wer erstens das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, wer zweitens nicht in der Stadt Mölln wohnt, wer drittens durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Amtsinhaber signalisiert haben, sich wieder für das Amt zu bewerben.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt die Wahl durch die Stadtvertretung der Stadt Mölln, die dann durch die Direktorin/den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt werden muss. Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Mölln unter der Telefonnummer 04542/803129.

Tags: EhrenamtMöllnSchiedsamt

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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