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Titel Weltweit Deutschland

Verkehrsunternehmen kontrollieren 3G-Regel in Bussen und Bahnen

Kontrollen ab sofort mit Unterstützung der Polizei

von Pressemitteilung
November 29, 2021
Weitere Schule im Kreis Herzogtum Lauenburg von Corona betroffen – Kreis schickt 78 Schüler vorläufig in Quarantäne

Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird aufgehoben. Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

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Kiel (pm). Die seit dem 24. November bundesweit geltenden 3G-Regeln in Bussen und Bahnen werden in Schleswig-Holstein ab sofort auch mit Unterstützung der Landespolizei überwacht. Als eines der ersten Unternehmen nahmen ab dem 26. November die Verkehrsbetriebe des Kreises Plön (VKP) diese Hilfe in Anspruch. „Ich bin dem zuständigen Innenministerium äußerst dankbar, dass unsere Polizei die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsunternehmen unterstützt und damit erheblich zu einer sicheren Fahrt und einem erhöhten Sicherheitsgefühl unserer Gäste beiträgt“, sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz. Auf den Schulterschluss zwischen dem Nahverkehrsverbund NAH.SH und der Polizei hatte sich in dieser Woche das Landeskabinett verständigt.

Buchholz erinnerte daran, dass nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, mit dem Nahverkehr fahren dürfen. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. „Für Schülerinnen und Schüler gilt die Regelung nicht, weil sie in ihren Schulen regelmäßig getestet werden“, so Buchholz. An alle anderen appellierte er: „Nehmen Sie ihre Nachweise also unbedingt mit, wenn Sie unterwegs sind.“

Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Torsten Geerdts begrüßte das gemeinsame Vorgehen: „Ich danke der Polizei für ihren Einsatz und ich danke dem Verkehrsministerium für diese wichtige Initiative. Wir müssen gemeinsam alles unternehmen, um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen.“ Der NAH.SH hat unterdessen damit begonnen, die Fahrgäste durch entsprechende Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen. Die stichprobenartigen Kontrollen finden regelmäßig statt. VKP-Geschäftsführer Friedrich Scheffer: „Die allermeisten unserer Fahrgäste halten sich natürlich an die Regeln. Trotzdem werden wir auch künftig immer mal wieder genau hinschauen. Ich freue mich, dass uns die Landespolizei heute bereits unterstützt hat.“

Die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (also eine OP-Maske, eine FFP2- oder KN95-Maske) zu tragen, gilt weiterhin in Bahnen und Bussen und an den Stationen und Haltestellen.

Tags: CoronaHerzogtum LauenburgMaskenpflicht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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