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Titel Weltweit Deutschland

Eckpunkte für eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vorgelegt

von Pressemitteilung
Juli 19, 2021
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

460
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Kiel (pm). Die Landesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, die am Montag, 26. Juli, in Kraft treten wird. Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bei Ansammlungen und Zusammenkünften (maximal zehn Personen aus zehn Haushalten) werden angesichts der derzeitigen Infektionslage verändert: Künftig können sich bis zu 25 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt.

Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen werden, wie angekündigt, entsprechend dem Veranstaltungsstufenkonzept geändert. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge usw.) wird aufgehoben; dies gilt auch für die Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) und Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten aber weiterhin Auflagen wie maximal Auslastung von 50 Prozent); Veranstaltungen mit Eventcharakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Erstellung eines Hygienekonzepts mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflichten, Genehmigung durch die zuständige Behörde, Einsatz von Ordnungskräften).

Auch bei Versammlungen werden die Teilnehmerbegrenzungen aufgehoben. Teilnehmerbegrenzungen entfallen ebenfalls für Gottesdienste.

Weitere Anpassungen:

Die Testpflicht für Besuche von Gaststätten in Innenbereichen entfällt.
Die Testpflicht bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität wird aufgehoben.
Die verbliebenen Testpflichten für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen entfallen.
Die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes entfällt.
Die Maskenpflicht für Schiffsverkehre (ÖPNV wie touristisch) wird in den Außenbereichen aufgehoben.

Am 22. Juli soll die Neufassung der Verordnung beschlossen werden, am 26. Juli wird sie in Kraft treten.

Tags: CoronaCorona-Test

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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