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Titel Herzogtum Lauenburg

Land sorgt vor: Innenministerium verteilt pro Kreis und Kreisfreie Stadt je zwei leistungsfähige Notstromaggregate

von Pressemitteilung
November 27, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Im Laufe dieser Woche erhalten die Kreise und Kreisfreien Städte je zwei leistungsfähige Notstromaggregate. Damit wird für den Fall eines langanhaltenden flächendeckenden Stromausfalls Vorsorge getroffen.

„Ohne Strom funktioniert heute fast nichts mehr. Deswegen haben nahezu alle lebenswichtigen Grundversorger heute Notstromaggregate. Die laufen allerdings mit Diesel. Und der kommt aus Tankstellen, die für ihre Pumpen Strom brauchen. Mit unseren Notstromaggregaten können die Kreise und Kreisfreien Städten je zwei Tankstellen im Falle eines Stromausfalls am Laufen halten“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack dazu in Kiel.

Dadurch werde die durchgehende Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der im Krisen- und Katastrophenfall erforderlichen Behörden und Einrichtungen des Landes sichergestellt. Die Versorgung mit Strom bilde die Grundlage für die Funktionsfähigkeit anderer Infrastrukturdienstleistungen, wie beispielsweise Informations- und Telekommunikationstechnologien, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung oder das Notfall- und Rettungswesen.

Nicht zuletzt die größeren Stromausfälle der vergangenen Jahre in den Bereichen Flensburg und Lübeck hätten gezeigt, wie zentral die Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit Treibstoff für die Arbeit der Einsatzkräfte und die Bereitstellung von Versorgungsgütern aus Sicht des Bevölkerungsschutzes sei. Daher finanziere das Innenministerium den Kreisen und kreisfreien Städten in diesem Fall auf freiwilliger Basis die Anschaffung der Notstromaggregate und den Einbau entsprechender Einspeisemöglichkeiten. 1.65 Millionen Euro habe der Haushaltsgesetzgeber dafür zur Verfügung gestellt.

Über die Auswahl und Festlegung geeigneter Tankstellen für die Schwerpunktversorgung im Ereignisfall entscheiden die Kreise und Kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit. Dies gilt auch für die Entscheidung darüber, wer die Aggregate im Alltag nutzen kann. „Dafür kommen Feuerwehren, Hilfeleistungsorganisationen und zum Teil auch Ortsverbände des Technischen Hilfswerkes in Frage. Denn ebenso wie die durch das Land zur Verfügung gestellten Katastrophenschutzfahrzeuge dürfen und sollen die Geräte selbstverständlich auch in der täglichen Gefahrenabwehr genutzt werden“, betonte die Ministerin.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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