Berlin (pm). Der Bundesrat hat sich am 27. März 2020 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung beschäftigt, den Kampf gegen Hasskriminalität zu verschärfen. Mit Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht will diese Morddrohungen in sozialen Medien, Hetze oder Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker und Rettungskräfte sowie antisemitisch motivierte Straftaten künftig effektiver verfolgt und härter bestrafen lassen.
In seiner Stellungnahme zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf an den vom Bundeskabinett vorgeschlagenen Maßnahmen auf – sowohl am Gesetzentwurf allgemein als auch an zahlreichen Detailregelungen.
Marktortprinzip einführen
Der Bundesrat fordert, für Anbieter von sozialen Medien das so genannte Marktortprinzip einzuführen – diese könnten sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die von den Behörden abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind, da sie ihre Leistungen in Deutschland anbieten.
Grundlegende Reform der Ehrdelikte
Insgesamt sei zu prüfen, ob es neben den punktuellen Änderungen im Gesetzentwurf nicht einer grundlegenden Modernisierung der Normen zum Schutz der Ehre bedürfe.
Kompetenzen des Bundeskriminalamts
Weitere Änderungswünsche beziehen sich auf die Präzisierung von Straftatbeständen, den Kreis der Auskunftsverpflichteten sowie die Kompetenzen des Bundekriminalamts als neuer Zentralstelle für Meldepflichten für Anbieter sozialer Medien.
Kostenfolgen darlegen
Nachbesserungen verlangt der Bundesrat auch bei der Darstellung der Kostenfolgen für den Justiz- und Polizeibereich – insbesondere beim Personalbedarf. Die Bundesregierung müsse konkreter darlegen, welche Auswirkungen die von ihr geplanten Maßnahmen auf die Länderhaushalte hätten.
Was die Bundesregierung im Einzelnen plant
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen antisemitische Motive künftig grundsätzlich strafschärfend wirken. Auch üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen künftig härter bestraft werden.
Besserer Schutz
Für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, sollen entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet werden.
Meldepflicht für Anbieter Sozialer Medien
Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, strafbare Inhalte künftig bei einer neuen Zentralstelle im Bundeskriminalamt zu melden. Richten sie nur unzureichende Meldesysteme ein, könnte dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Bislang müssen Anbieter entsprechende Veröffentlichungen löschen oder sperren – eine Aufklärung und Strafverfolgung ist dadurch nicht möglich.
Der Verrohung entgegenwirken
Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf mit der zunehmenden Verrohung in den sozialen Medien. Hierdurch würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, sondern auch der freie Meinungsaustausch gefährdet. Schon jetzt sei zu beobachten, dass Menschen sich aus Angst vor den Reaktionen nicht mehr äußerten.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.