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Titel Weltweit Deutschland

Umweltministerium unterstützt erneut die Kastration freilebender Katzen

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Februar 20, 2020
Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Das Land unterstützt erneut die Kastration freilebender Katzen: Seit dem 15. Februar kann die Kastration von freilebenden Tieren erneut über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Tiere sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Tierschutzvereine und ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und Land.

Voraussetzung für die Kostenübernahme aus dem Fonds ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von den Überbringern von Katzen ein Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, mit dem sie bestätigen, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastration werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch Spende (Honorarverzicht) des durchführenden Tierarztes und 59 Euro beziehungsweise. 115 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds – je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Aktion ist bis zum 13. März 2020 befristet. Sofern die finanziellen Mittel im Fonds erschöpft sind, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Die sich beteiligenden Gemeinden übernehmen 50 Prozent der Kosten für die Katzen, die aus ihrer Gemeinde kastriert werden. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat im Haushalt 2020 einen Betrag von 90.000 Euro für die Kastration der freilebenden Katzen bereitgestellt, der Deutsche Tierschutzbund/Landesverband Schleswig-Holstein hat 10.000 Euro in den Fonds eingespeist. Außerdem können sich Private finanziell beteiligen.

Private Halterinnen und Halter von Katzen werden außerdem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung kastrieren zu lassen. Von Mitte Februar bis Mitte März ist aus biologischer Sicht ein sinnvoller Zeitraum dafür.

Von Herbst 2014 bis einschließlich Herbst 2019 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen des Projektes gegen Katzenelend bereits in acht Aktionen rund 17.000 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu gut 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater.

Das Pilotprojekt war durch Zusammenwirken von Kommunen (vertreten durch die Kommunalen Landesverbände), Land, Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft und Landesjagdverband erst möglich geworden.

Hintergrund

Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden sie nicht immer fündig, ein Teil der Tiere ist krank oder verletzt. Gleichwohl haben Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/gegenkatzenelend

Tags: Kastrationspflicht für freilaufende KatzenKatzeKatzen
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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