Kiel (pm). Mit einer neuen Förderrichtlinie „Fond für Barrierefreiheit“ und einem zur Verfügung stehenden Etat in Höhe von zehn Millionen Euro möchte das Land Schleswig-Holstein Impulse für den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft schaffen.
Dabei stehen Wertschätzung und Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt – und das in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
„Der Fond für Barrierefreiheit ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft“, so Andrea Tschacher aus dem Wahlkreis Lauenburg Süd, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der CDU-Landtagsfraktion.
Die neue Richtlinie des Schleswig-Holsteinischen Landtages habe zum Ziel, Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Dazu gehören neu geplante Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit, also Baumaßnahmen wie Sanierung, Umbau und Modernisierung.
Es seien aber auch anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen von nichtinvestiven Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit wie Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung oder Förderung von individuelle Assistenzleistungen förderfähig.
„Wichtig ist vor allem auch, das Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und Vorurteile abzubauen“, so Tschacher weiter. Wichtig sei ihr die Beteiligung der Betroffenen, wie in der Richtlinie vorgesehen, damit deren Erfahrungen in die Umsetzung aller zu treffenden Maßnahmen einbezogen werden können. Deshalb sei auch die Richtlinie so formuliert, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen die Vorhaben zur Barrierefreiheit gemeinsam entwickeln und umsetzen.
Die Richtlinie tritt am 1. Februar 2019 in Kraft, die erste Frist für das Einreichen von Anträgen ist der 15. Mai 2019, so die Abgeordnete. Insgesamt ist sie befristet bis zum 31. Januar 2022. Zuwendungsbescheide könnten so noch vor dem Sommer erteilt werden. Die Höchstbegrenzung für einzelne Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung (zum Beispiel mit Innovationscharakter) beträgt 300.000 Euro, für nichtinvestive Vorhaben 50.000 Euro.
„Die Förderung wird helfen, das Bewusstsein für den gleichberechtigten Umgang mit Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art zu schärfen und bald Normalität werden zu lassen“, erwartet Tschacher von den Impulsen, die von der Förderrichtlinie ausgehen können.