Kiel (pm). Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat die gestrige (15. Januar 2019) Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „ernst zu nehmenden Warnschuss“ für die AfD bezeichnet: „Die Entscheidung ist das Ergebnis eines sehr gründlichen, auf offen zugänglichem Material beruhenden Prüfprozesses. Ich bedaure sehr, dass das Bundesamt die zuständigen Behörden und Fachminister nicht im Vorwege informiert hat. Mir ist es aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, über aus der Entscheidung folgende konkrete Maßnahmen für die schleswig-holsteinischen Behörden zu berichten. Wir sollen den Bericht heute erhalten. Danach werden wir ihn lesen, bewerten und Maßnahmen daraus ableiten“, erklärte Grote in Kiel.
Schleswig-Holstein habe sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags an diesem Prüfprozess beteiligt. Bislang sei das allgemeine politische Geschehen verfolgt worden. In diesem Zusammenhang sei unsystematisch erlangtes offen zugängliches Material danach bewertet worden, ob eventuell die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes erfüllt sein könnten.
Dieser Prüfprozess werde nun weiter fortgesetzt, betonte der Minister. „Das heißt: Wir werden vor dem Hintergrund der Entscheidung des BfV die Bundesbehörde unterstützen, nunmehr systematisch offen zugängliches Material zur AfD zu sichten und zu bewerten.“
„Insgesamt ist die Entscheidung ein ernst zu nehmender Warnschuss für die AfD und zeigt die Entschlossenheit des Staates, so früh wie möglich Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung aufzuklären“, so Grote.