Kiel (pm). Die Landesregierung unterstützt seit 2018 den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen: Insgesamt acht Tierheime in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2018 eine Förderung vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erhalten. Die ausgezahlte Fördersumme betrug rund 154.000 Euro.
„Mit der Unterbringung herrenloser Tiere und Fundtiere leisten ehrenamtliche Tierschutzvereine eine wertvolle Arbeit. In vielen Tierheimen besteht allerdings großer Sanierungsbedarf, um eine tiergerechte Unterbringung weiter zu gewährleisten. Es ist gut, dass wir hier von Landesseite unterstützen können. Dies wollen wir auch im Jahr 2019 fortsetzen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht. Auch im kommenden Haushaltsjahr würden daher insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung stehen, gesplittet in Zuwendungen für den Betrieb der Tierheime (100.000 Euro) und Zuschüsse für investive Maßnahmen in Tierheimen (250.000 Euro), so der Minister. Möglich wurde das durch die zusätzlichen Mittel, die der Landtag dem Umweltministerium für diesen Zweck dauerhaft zugesprochen hat.
Das MELUND hatte im Juli eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen. Diese regelt die Verteilung der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Hintergrund ist die teils prekäre finanzielle Situation dieser Einrichtungen. Die meisten Tierheime im Land werden durch örtliche Tierschutzvereine, die in der Regel ehrenamtlich arbeiten, zur Aufnahme und Pflege von gefundenen oder abgegebenen Heimtieren betrieben. Die Aufwendungen, die bei der Unterbringung, Pflege und medizinischen Betreuung von Fundtieren entstehen, werden durch die Gemeinden erstattet. Weitergehende Leistungen, wie die Erweiterung oder der Umbau von zu klein gewordenen oder nicht mehr tierschutzgerechten Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen oder die Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen wie beispielsweise Zwinger, Käfige und Geräte sind in dem Erstattungsbeitrag der Kommunen nicht enthalten. Zur Finanzierung dieser Leistungen können die Tierschutzvereine in der Regel nur auf Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden zurückgreifen. „Hier setzt unsere Richtlinie an. Wir brauchen die Tierheime in unserem Land und die vielen ehrenamtlichen Helfer. Diese wollen wir nicht im Regen stehen lassen, ebenso wenig, wie die Tiere“, so Albrecht.
Hintergrund
Neben Schleswig und Kiel haben auch Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Eutin, Geesthacht, Lübeck, Itzehoe, Husum und Henstedt-Ulzburg Fördergelder erhalten.