Kiel (pm). Das Kabinett hat gestern (27. November) den Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Dazu erklärt der zuständige Innenminister Hans-Joachim Grote: „Der Landesentwicklungsplan ist für die Zukunft Schleswig-Holsteins von zentraler Bedeutung. Er gibt den Rahmen vor, in welche Richtung sich unser Land, unsere Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren entwickeln werden. Dieser Plan ist unser Leitfaden, unsere Orientierung. Und es sind kluge und wichtige Punkte aufgenommen worden, beispielsweise um den Wohnungsbau voranzubringen. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem heutigen Tag mit der Fortschreibung des LEP einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind.“
Mit der heutigen Kabinettsbefassung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes wurde der Planentwurf auf der Internetseite der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH (https://www.bolapla-sh.de/plan/lep_01) freigeschaltet. Das gesetzlich vorgegebene Online-Beteiligungsverfahren startet am 18. Dezember 2018 und endet am 17. April 2019.
„Wir sind mit unserem Vorschlag voll im Zeitplan. Ich erhoffe mir eine breite und kreative Diskussion über die Entwicklung unseres Landes. Im Januar 2019 werden wir dazu vier Informationsveranstaltungen in Kiel, Flensburg, Lübeck und Norderstedt durchführen“, kündigte Innenminister Grote an.
Für eine zukunftsfähige und ausgewogene Raumentwicklung werde eine Symbiose des Ausnutzens von Wachstumspotenzialen und des Erhalts dessen, was Schleswig-Holstein ausmache, benötigt. Der vorliegende Planentwurf biete mit seinen bereits im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP angelegten Entwicklungs- und Gestaltungschancen sowie Flexibilisierungsansätzen eine gute Grundlage, die nun zur Diskussion gestellt werde.
Vier Punkte seien ihm besonders wichtig:
1. Wohnungsbau ermöglichen
„Die Schaffung ausreichenden bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Mit der Fortschreibung wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die notwendigen Wohnungen errichtet werden können“, so Grote. „Mit Ver- und Gebotenen schaffen wir keinen neuen Wohnraum. Wir müssen Städte und Gemeinden dabei unterstützen, Flächen für zukunftsorientierten Wohnungsbau auszuweisen und gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung und Förderung von Investoren sicherstellen. Dann werden wir dieses Ziel gemeinschaftlich mit unseren Kommunen lösen“, so Grote. Durch verschiedene Ausnahmetatbestände solle künftig auch eine Überschreitung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens ermöglicht werden, so insbesondere bei interkommunalen Vereinbarungen, Projekten der Innenentwicklung oder zur Deckung besonderer Wohnbedarfe.
Als Sofortmaßnahme werde wie angekündigt bereits mit Offenlegung des Planentwurfes, der wohnbauliche Entwicklungsrahmen aktualisiert: „Auch in Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, können bezogen auf ihren höheren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2017 wieder 10 bzw. 15 Prozent neue Wohnungen gebaut werden. In absoluten Zahlen heißt das: Wir schaffen die Möglichkeit, dass dort in den nächsten Jahren rund 36.000 neue Wohnungen entstehen können. Mit zu erwähnen ist, dass neue Wohnungen insbesondere auch dort gebaut werden sollen, wo bereits geeignete Infrastruktur vorhanden ist, in den derzeit über 200 Schwerpunkten für den Wohnungsbau im Land gibt es daher weiterhin keine quantitative Begrenzung,“ so Grote.
2. Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz
„Wir wollen als erstes Bundesland dem LEP eine raumordnerische Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz zur Seite stellen. Damit sollen besonders innovative und möglichst interkommunale Entwicklungsansätze im Zusammenhang mit Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Energiewende, Klimawandel, Mobilität oder Daseinsvorsorge modellhaft und experimentell in der Praxis erprobt werden können“, betonte der Minister. Ein Landesentwicklungsplan sei auf jeweils 15 Jahre ausgerichtet. Dies sei viel zu lang für die Entwicklungszyklen des digitalen Zeitalters. Sollten bei Innovationen Ziele der Raumordnung entgegenstehen, könnten in herausragenden Fällen mit der Experimentierklausel zeitlich oder räumlich begrenzt Abweichungen von Zielen der Raumordnung ermöglicht werden. „Wir wollen kurzfristig und flexibel auf die Herausforderungen unserer Zukunft reagieren können.“ so Grote.
3. Wachstumschancen nutzen – Räume nachhaltig und ausgewogen entwickeln
Die Landesregierung setze künftig voll auf eine qualitative Wachstumsstrategie. „Im Blick haben wir vor allem den engeren Verflechtungsraum um Hamburg, der die eine der dynamischste Wirtschafts- und Wachstumszone im Land ist. Hier wollen wir die Potenziale noch besser nutzen, gleichzeitig aber auch die Lebens- und Umweltqualität auf hohem Niveau erhalten“, erläuterte Grote. Neben ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe würden gleichberechtigt auch Belange des Ressourcenschutzes, der Freiraumentwicklung oder der Naherholung berücksichtigt. „Dafür schaffen wir mit dem LEP die Grundlage. Konkretisieren werden wir dies dann im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans“, so der Minister.
4. Denken und Handeln in funktionalen Räumen
Grote betonte die Notwendigkeit, stärker in funktionalen Räumen zu denken und zu handeln. An den Anfang des LEP werde daher ein neues Kapitel „Vernetzung und Kooperation“ gestellt. Beispielsweise mit der Zusammenarbeit von Stadt und Land sollten kleinräumige und nicht mehr zukunftsfähige Politikansätze überwunden werden, ohne die Identität der Gemeinden aufzugeben. „Jede für sich allein wird unsere 1106 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein die Herausforderungen einer digitalen Zukunft nicht lösen können. Begleitend zum LEP erarbeiten wir eine Strategie, um die Kommunen bei der interkommunalen Zusammenarbeit noch besser unterstützen zu können, beispielsweise durch Förderprogramme oder andere Anreize.“
„Die Voraussetzung zu schaffen, für eine notwendige Weiterentwicklung unseres Landes unter gleichzeitiger Beibehaltung unserer vielfältigen lebenswerten Strukturen, ist das Ziel unseres offenen, flexiblen, neuen Landesentwicklungsplans sowie den sich daraus ergebenden Regionalplänen,“ so Grote abschließend.
Informationen zum LEP: www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung.