Kiel (pm). Am vergangenen Mittwoch traf der Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages seine Entscheidung zur „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“, die ihren Forderungen nach einem Verbot von Fracking mit zirka 28.000 Unterschriften Nachdruck verleihen konnte. Zur Entscheidung des Innen- und Rechtsausschuss sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: „Ich freue mich sehr, dass wir uns in der Jamaika-Koalition darauf geeinigt haben, zwei der drei Punkte der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zuzulassen. Bei dem Schutz des Tiefenwassers und der Transparenz bei Erdölkonzernen handelt sich um Punkte, die eigenständig sinnvoll sind und für das Anliegen der Volksinitiative, dem Schutz des Wassers, einen wichtigen Beitrag leisten können.“
So solle die Möglichkeit auf Schadensersatz eingeräumt werden und ein transparentes Genehmigungsverfahren auf Basis des bestehenden Informationszugangsgesetzes den Bürgern besseren Einblick in die Verfahren garantieren. Der wissenschaftliche Dienst des Landtages habe mit großer Fundiertheit dargelegt, dass das Land für ein generelles Verbot von Fracking nicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz besitzt. Diese Einschätzung hält Peters für richtig. „Ein Gerichtsurteil mag hier letztgültige Klarheit verschaffen; doch sehenden Auges ein mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidriges Gesetz zu erlassen, wäre hochgradig unseriöse Politik.“ Weiter betont Burkhard Peters, dass die Grünen „mit dem Anliegen der Volksinitiative völlig überein stimmen“, denn sie würden Fracking nur zu gern kategorisch verbieten, da sie diese Technologie für unkontrollierbar halten. Sie sei „mit erheblichen Gefahren für die Natur, unsere Gesundheit und unser Trinkwasser verbunden, schadet dem Klima und zögert den notwendigen Abschied von fossilen Energiequellen hinaus.“
Das schleswig-holsteinische Umweltministerium habe in der Vergangenheit Fracking in unserem Land aber auch in anderer Weise wirksam unterbunden. So wurde im Rahmen einer Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes ein raumordnerisches Verbot für Fracking festgeschrieben. Auch durch Ausweisung von zusätzlichen Wasserschutzgebieten wurde Fracking zum Beispiel im Raum Schwarzenbek unmöglich gemacht.
Abschließend stellt der Landtagsabgeordnete fest: “Eine große gesellschaftliche Mehrheit über alle Parteigrenzen hinweg ist für ein vollständiges Verbot von Fracking. Der Bundesgesetzgeber ist gefragt, endlich zu handeln und diesem Wunsch zu entsprechen.“