Berlin (pm). Öffentliche Übertragungen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft sind auch in den Abendstunden gesichert. Der Bundesrat stimmte am 27. April 2018 einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht und damit das so genannte Public Viewing während der WM ermöglicht.
Auch Abendspiele im Freien übertragen Fußballfans sollen die WM-Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden unter freiem Himmel verfolgen können. Gleichzeitig soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommunen.
Abwägung im Einzelfall
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Sie entscheiden im Einzelfall und sollen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.
Neben dem Publikumsinteresse müssen beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Wie in den Vorjahren
Die Verordnung geht auf einen Wunsch der Länder zurück. Diese haben keine landesrechtlichen Möglichkeiten für Lärmschutz-Ausnahmen. Durch die Verordnung wird nun bundesweit Rechtssicherheit geschaffen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und am 31. Juli 2018 wieder außer Kraft treten.