Römnitz (aa). Nach Informationen, die Herzogtum direkt vorliegen, plant die Gemeinde Römnitz die Voraussetzungen für fünf neue Ferienhäuser zu schaffen. Die dafür vorgesehenen Baufenster eines Privatinvestors liegen direkt am Ratzeburger See, nur 20 Meter vom Ufer entfernt.
Für die Planung beauftragte die Gemeinde Römnitz das Büro „Prokom“ aus Lübeck. Laut Bericht der Prokom sei die touristische Entwicklung am Standort Römnitzer Mühle ein Hauptanliegen der Gemeinde, das schon im Jahre 1968 mit der Darstellung im Flächennutzungsplan dokumentiert worden sei. „Nach dem Eigentümerwechsel vor etwa fünf Jahren hat der neue Eigentümer das Hotel, das Restaurant, die Steganlagen und die Außenanlagen mit erheblichem Aufwand saniert, um die Attraktivität für die Touristen und Urlauber zu steigern. Dieses reicht jedoch nicht aus, die Wirtschaftlichkeit der Anlage auf Dauer zu sichern“, heißt es in der Analyse der Prokom weiter. Um dem entgegenzuwirken, möchte die Gemeinde Römnitz die Möglichkeit schaffen, auf dem Standort fünf Ferienhäuser mit 20 Wohneinheiten sowie ein Wohnhaus zu erstellen. Die Grundfläche pro Gebäude soll bis zu 200 Quadratmeter, die Nutzflächen pro Wohnung zwischen 70 und 85 Quadratmeter schwanken. Die Außenanlagen sollen sehr zurückhaltend als Wiesen und mit Kieswegen gestaltet werden, um den landschaftlichen Charakter zu wahren. Unter Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft solle die Fläche des Gestaltungsbereiches nur etwa bis zur Hälfte bebaut werden, heißt es seitens der Prokom weiter.
Der Ansicht, dass es sich bei den geplanten Baufenstern um geeignete Flächen handelt, ist Reinald Büchner-Jahrens nicht. Der Sprecher des Ortsverbandes Ratzeburg/Herzogtum Lauenburg Nord von Bündnis 90/Die Grünen wurde von Römnitzer Bürgern auf die Planungen aufmerksam gemacht. „Das sind nicht nur ein paar kleine Hütten, die da geplant werden. Meiner Meinung nach sind die Baufenster zu groß und nicht mit der Natur verträglich. Das Baugebiet umfasst ein Steilhangufer, da muss reingebaggert werden“, äußert Büchner-Jahrens seine Bedenken.
In der Bewertung der Prokom heißt es weiter: „Die hohen Böschungen sind mit Gehölzen bewachsen, aus naturschutzrechtlicher Sicht artenarm und damit nicht gesetzlich geschützt. Geschützte Biotope gibt es unterhalb der Westböschung am See (Röhrichte), im Norden artenreiche Steilhänge. Nach Aussage der Unteren Forstbehörde sind die vorhandenen Gehölzbestände an den Böschungen nicht als Wald einzustufen“.
„Die Gebäude werden mit nur 20 Meter Abstand zum Seeufer geplant. Allein wegen des Schilfbewuchses muss man hier eine Bebauung vermeiden“, hält Büchner-Jahrens dagegen. Er befürchtet, dass sich spätere Bewohner beziehungsweise Gäste, ob erlaubt oder nicht, einen Zugang durchs Schilf in den See bahnen werden. „Laut Baugesetz haben wir hohe Auflagen, was den Naturschutz angeht. Diese Maßstäbe muss man auch hier anlegen. Die Standortabwägungen von Prokom sind nicht objektiv“, so der Sprecher der Grünen. So stehen Römnitz neben dem bereits beschriebenen, drei weitere potenzielle Standorte zur Verfügung.
Standort 1 liegt innerorts nördlich der Dorfstraße, Standort 2 südlich der Dorfstraße, Standort 3 umfasst das Gebiet des örtlichen Campingplatzes. Dem Bericht von Prokom ist zu entnehmen, dass die Gemeinde sich für Standort 4, das Gebiet nördlich der Römnitzer Mühle, entschieden hat, um den Gastronomie- und Hotelbetrieb nachhaltig zu stärken. Nach Büchner-Jahrens sollte jedoch objektiv ermittelt werden, wo der Bedarf der Gemeinde Römnitz läge, und fordert eine genaue Bestandsaufnahme von bereits vorhandenen Ferienwohnungen. „Muss es ausgerechnet das Baufenster sein, wo der Investor plant? Gibt es nicht vielleicht sinnvollere Baufenster?“, gibt der Bündnis-Grüne zu bedenken.
Auch der Kreis Herzogtum Lauenburg hat zu dem Bauvorhaben bereits eine Stellungsnahme gegenüber dem Landesinnenministerium abgegeben. Hier heißt es: „Vor dem Hintergrund der exponierten Lage und der nördlich gelegenen Schutzgebiete ist eine Ansiedlung von Ferien- beziehungsweise Wochenendhäusern aus Sicht des Kreises nicht unproblematisch, wenngleich eine touristische Stärkung des Standortes unterstützt wird.“ Weiter weist der Kreis darauf hin, dass es zu keinerlei Beeinträchtigungen oder Zerstörung der angrenzenden Schutzgebiete kommen dürfe. Ein positives Votum der Unteren Naturschutz Behörde sei Voraussetzung für das Projekt, die Nutzung der Ferienhäuser sei an den Hotelbetrieb zu koppeln (kein Verkauf an Private), eine Dauerwohnnutzung sei auszuschließen und die Größe der Ferienhäuser auf maximal 70 Quadratmeter zu begrenzen. Seitens des Referats für Städtebau und Ortsplanung sei eine Prüfung von Planungsalternativen vorzunehmen und plausibel darzustellen. Grundsätzlich könne ein Appartementhaus statt einzelner Ferienhäuser im Nahbereich des vorhandenen Betriebes eher mitgetragen werden, als eine Entwicklung in die Tiefe des Naturraumes. „Aus Sicht des Kreises bestehen […] erhebliche Zweifel an der Verträglichkeit mit den naturschutzfachlichen und -rechtlichen Rahmenbedingungen des Standortes“, ist weiter in der Stellungnahme des Kreises zu lesen.
„Bedenken sind genügend vorhanden, daher sollten sie jetzt auch öffentlich diskutiert werden“, fordert Reinald Büchner-Jahrens, „Wenn wirklich objektiv abgewogen wird, ist es sehr fraglich, ob dann da gebaut werden darf. Aus Sicht der Grünen kann ein Bedarf an neuem Baugrund in einer Bevölkerung, die überaltert, eigentlich gar nicht mehr bestehen.“