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Titel Weltweit Deutschland

Coronavirus: Anpassung bei den Verordnungen – Gleichbehandlung von Einreisenden aus dem In- und Ausland Lockerungen bei Veranstaltungen und Gastronomie

von Pressemitteilung
Juni 24, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

939
VIEWS

Lübeck/Kiel (pm). Die Landesregierung hat gestern (23. Juni) auf ihrer Kabinettssitzung in Lübeck beschlossen, die Quarantäneverordnung des Landes zu ergänzen. Zukünftig sollen sich auch Reisende innerhalb Deutschlands, die aus einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Schleswig-Holstein einreisen, in eine vierzehntägige Quarantäne begeben. Dazu begeben sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft, um sich für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Nicht zur Absonderung geeignet sind beispielsweise Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, welche diese Person benutzen müsste.

Die ergänzte Verordnung soll am morgigen Mittwoch beschlossen werden. Die Ergänzung ist eine Reaktion auf die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen. Schleswig-Holstein strebt gleichwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen an. Dazu wird es Mittwoch auf Ebene der Gesundheitsminister eine Telefonkonferenz geben.

Ebenfalls in Lübeck haben die Spitzen der Koalition weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. Diese sollen am Freitag im Kabinett beschlossen werden und zum 29. Juni in Kraft treten. Die Zahl der Neuinfektionen liegt in Schleswig-Holstein weiterhin auf niedrigem Niveau. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, weitere Lockerungen umzusetzen.

So sollen ab kommenden Montag auch Veranstaltungen im privaten Raum unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein. Das kann zum Beispiel das Grillen mit Freunden im eigenen Garten sein. Der Gastgeber muss dann unter anderem die Kontaktdaten seiner Gäste erfassen und diese für vier Wochen aufbewahren. Die Reduzierung der Aufbewahrungsfrist gilt grundsätzlich.

Für die neue Verordnung sind auch weitere Lockerungen für die Gastronomie geplant: So sollen die bislang in der Verordnung geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr entfallen. Auch ein Buffetangebot soll wieder möglich sein. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Alle nun anstehenden Schritte können wir nur gehen, weil die Menschen in Schleswig-Holstein so diszipliniert sind. Ich hoffe, dass die neuen Freiheiten weiterhin so verantwortungsvoll genutzt werden. Vergessen Sie bitte auch bei schönem Wetter und dem verdienten Feierabendgetränk nicht die immer noch
nötigen Abstands- und Hygieneregeln.“

Die Spitzen der Koalition haben sich des Weiteren auf ein Inkrafttreten der nächsten Stufen des bereits kommunizierten Veranstaltungsstufenplans verständigt.

– Veranstaltungen mit über 250 Personen sind untersagt. Sollte die Zahl der Neuinfektionen in Schleswig-Holstein auf dem aktuell niedrigen Niveau bleiben, könnten am 20. Juli weitere Lockerungen in Kraft treten. Weitere Schritte sollen am 10. und 31. August folgen

– Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind neu mit bis zu 50 Personen unter Auflagen auch in geschlossenen Räumen möglich

– Veranstaltungen mit Marktcharakter sind nun statt mit 100 Personen mit bis zu 250 Personen außerhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen innerhalb geschlossener Räume zulässig

– Sportdarbietungen bleiben weiterhin auf den Außenbereich beschränkt

Den ergänzten Veranstaltungsstufenplan finden Sie unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen

Tags: CoronaEinreisebestimmungen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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