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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadt Geesthacht informiert

von Pressemitteilung
Juli 20, 2026
Rückschnitt von Bäumen

Ein Hecken- und Baumschnitt zur Verkehrssicherung ist vorgeschrieben. Foto: Image by Monsterkoi from Pixabay

Geesthacht (pm). Während sich so mancher über prächtige Hecken und Büsche vor der Haustür freut, ärgern sich andere über die unliebsame Bekanntschaft mit weit ausladenden Ästen und Zweigen, die auf öffentliche Gehwege und Fahrbahnen ragen.

Denn dadurch kann der Verkehrsraum nicht so sicher wie vorgesehen genutzt werden. Insbesondere für Eltern mit Kindern, Personen, die auf Rollstühle angewiesen sind, sowie ältere Bürgerinnen und Bürger führt dies zu Gefahren, die vermeidbar sind.

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses macht darum darauf aufmerksam, dass nach § 33 Abs. 3 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 der öffentliche Verkehrsraum von Anpflanzungen freizuhalten ist, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Alle Grundstücksbesitzende, Mietende und Pachtende werden daher gebeten, den Zustand ihrer vorhandenen Grünanpflanzungen zu überprüfen und falls notwendig, einen Rückschnitt der Hecken, Büsche und Bäume vorzunehmen. Das bedeutet konkret: Im Bereich von Gehwegen muss der Freischnitt bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Meter und in der Breite bis zur Grundstücksgrenze erfolgen, über Straßen und Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Meter. Außerdem müssen Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder von Grünbewuchs freigehalten werden. Wichtig: Bitte achten Sie vor dem Rückschnitt darauf, ob in den Grünanpflanzungen Vögel brüten.

 

Tags: HeckeVerkehrssicherheit

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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