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Titel Feature

Gudower Weg: Klarstellung der Vorfahrtsregelungen

von Pressemitteilung
April 23, 2026
Gudower Weg: Klarstellung der Vorfahrtsregelungen

Seit dem 23. März gilt in einem Abschnitt Tempo 30 im Gudower Weg. Foto: Katrin Jester, hfr

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Mölln (pm). Mit der Einführung der Tempo-30-Zone im Gudower Weg im Abschnitt zwischen Johann-Gutenberg-Straße und Wasserkrüger Weg am 23. März 2026 verfolgt die Stadt Mölln das Ziel, die Verkehrssicherheit – insbesondere für den Radverkehr – zu erhöhen und den Durchgangsverkehr zu verlangsamen.

Bild von Karsten Paulick auf Pixabay

In den vergangenen Wochen haben Rückmeldungen aus der Bürgerschaft gezeigt, dass es hinsichtlich der Vorfahrtsregelungen weiterhin Unsicherheiten gibt. Die Stadt Mölln nimmt dies zum Anlass, die geltenden Regeln klarzustellen:

Eine Tempo-30-Zone wird ausschließlich an ihrem Anfang und Ende durch die Verkehrszeichen 274.1 (Beginn der Tempo-30-Zone) und 274.2 (Ende der Tempo-30-Zone) gekennzeichnet. Innerhalb der Zone gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf allen Straßen, ohne dass an jeder Einmündung eine erneute Beschilderung erforderlich ist.

In Tempo-30-Zonen gilt generell die Regel „Rechts vor Links“. Hierbei gilt allerdings auch gemäß § 10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Wer aus einer Grundstückseinfahrt, einem verkehrsberuhigten Bereich oder über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn einfährt, ist stets wartepflichtig. In diesen Fällen findet die Regel „Rechts vor Links“ keine Anwendung. Zwischen der Hindenburgstraße und der Johann-Gutenberg-Straße haben alle einmündenden Straßen einen durchgezogenen abgesenkten Bord. Daher sind Fahrzeuge, die aus diesen Straßen kommen, weiterhin wartepflichtig und müssen dem Verkehr auf dem Gudower Weg Vorfahrt gewähren. Hier gilt die „Rechts vor“-Links Regel aufgrund des durchgezogenen Bordes nicht!

Eine wichtige Änderung betreffend der Vorfahrt betrifft im Gudower Weg ausschließlich die Einmündung Gudower Weg / Hindenburgstraße. Hier gilt seit Einrichtung der Tempo-30-Zone die Regel „Rechts vor Links“. Verkehrsteilnehmende haben dieses zwingend zu beachten.

Kein Rechts vor Links, da abgesenkter Bordstein – hier am Beispiel Gudower Weg und Mantiusstraße. Foto: Jester, hfr
Kein Rechts vor Links, da abgesenkter Bordstein – hier am Beispiel Gudower Weg und Schulstraße. Foto: Jester, hfr
Nur hier ist Rechts vor Links (neu seit dem 23. März 2026): Einmündung Hindenburgstraße und Gudower Weg. Foto: Jester, hfr

Die Stadt Mölln weist zudem darauf hin, dass das Parken vor abgesenkten Bordsteinen nicht zulässig ist, um die Sichtverhältnisse und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Für weitere Informationen steht der Fachdienst Straßen (strassen@moelln.de) gerne zur Verfügung.

Tags: RadfahrenTempo 30Verkehrssicherheit

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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