Von Wolf-Dietrich Bartsch
Alle Jahre wieder geht es um den lieben Unterhalt. Der Grund: Es gibt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Und so ist es auch jetzt. Die Düsseldorfer Tabelle ist zum 1. Januar 2026 angepasst worden und bringt für viele Familien spürbare Änderungen bei der Berechnung des Unterhalts mit sich.
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
Zum Jahreswechsel 2025/2026 ist die neue Fassung in Kraft getreten. Diese ist jetzt für alle ab dem 1. Januar 2026 zu berechnenden Unterhaltsansprüche maßgeblich. Sie dient bundesweit als wichtigste Orientierungshilfe für die Höhe des Kindesunterhalts und wird auch bei vielen anderen Unterhaltsfragen als Rechengrundlage herangezogen, auch wenn sie kein Gesetz ist.
Was die Tabelle regelt
Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, welcher monatliche Unterhalt Kindern je nach Alter und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils zusteht. Zusätzlich enthält sie eine Übersicht der sogenannten Zahlbeträge, also der Beträge, die nach Anrechnung des hälftigen beziehungsweise vollständigen Kindergeldes tatsächlich zu zahlen sind. Ein Link zu aktuellen Tabelle findet sich auch auf meiner Familienrechtsseite. Die regionalen Oberlandesgerichte geben dazu noch eigene Leitlinien heraus, so auch das Schleswig-Holsteinische OLG.
Anpassung der Unterhaltsbeträge
Mit der Fassung 2026 wurden die Unterhaltsbeträge für Kinder in den einzelnen Einkommens- und Altersstufen erneut angehoben. Hintergrund sind insbesondere die gestiegenen Lebenshaltungskosten und der gesetzliche Auftrag, das Existenzminimum von Kindern realitätsgerecht zu sichern.
Danach erhöht sich der Mindestunterhalt für Kinder ab dem 1. Januar 2026 in allen Altersstufen um 4 EUR und beträgt
– für Kinder der 1. Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 486 EUR,
– für Kinder der 2. Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 558 EUR,
– für Kinder der 3. Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 653 EUR.
Bedeutung für Eltern und Kinder
Für unterhaltspflichtige Eltern kann die neue Tabelle zu einer Erhöhung des zu zahlenden Unterhalts führen, während unterhaltsberechtigte Kinder von höheren Zahlbeträgen profitieren. Bestehende Titel oder Vereinbarungen sollten daher überprüft werden, ob sie noch zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle passen oder angepasst werden können.
Empfehlung: Individuelle Überprüfung
Wer Unterhalt zahlt oder erhält, sollte die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 prüfen und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Das geht am Besten bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht. So lässt sich klären, ob der geschuldete oder zustehende Unterhaltsbetrag durch die Änderungen zum 1. Januar 2026 angepasst werden muss.
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