Lübeck (pm). Die Synode des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg wählt am kommenden Sonnabend, 15. November 2025, eine neue Pröpstin oder einen neuen Propst für Lübeck. Die Nachfolge von Petra Kallies, die im April 2026 in den Ruhestand geht, entscheidet sich zwischen zwei Kandidierenden: Pastorin Bettina Axt (36) und Pastor Oliver Erckens (41).

Der Tag beginnt um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in St. Marien zu Lübeck, bevor ab 11.30 Uhr die Synode in den Media Docks zur Wahl zusammentritt.
„Zwei machen sich auf den Weg. Zwei, die Lust auf das Amt haben und die die größtmögliche Eignung mitbringen“, sagt Katrin Thomas, Präses der Kirchenkreis-Synode. Sie betont, wie wichtig das Amt der Pröpstin oder des Propstes gerade in herausfordernden Zeiten sei: „Die beiden BewerberInnen sind zwei ganz verschiedene Menschen. Ganz gleich, wer von beiden das Rennen machen wird, es wird ein Gewinn für unseren Kirchenkreis sein.“

Das sind die Kandidierenden
Pastorin Bettina Axt (36) wirkt seit 2018 auf Fehmarn – zunächst in der Kirchengemeinde Burg, inzwischen im neu gegründeten Pfarrsprengel Fehmarn. Geboren in Erlangen, wuchs sie zwischen Franken, Hamburg und dem Herzogtum Lauenburg auf. Nach ihrem Theologiestudium in Göttingen und Erlangen (bayerisches Examen) führte ihr Weg in die Nordkirche. Sie ist Mitglied der Kirchenleitung und der Landessynode, verheiratet und Mutter von zwei Töchtern. Pastor Oliver Erckens (41) ist seit 2020 Pastor in Siebenbäumen und Sandesneben. Der aus Baden stammende Theologe studierte in Rostock, absolvierte sein Vikariat in der Christkirchengemeinde Rendsburg und arbeitet seit 2018 im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. Er lebt mit seiner Familie in Siebenbäumen und bringt als Synodaler auf Kirchenkreis- und Landeskirchenebene kirchenpolitische Erfahrung mit. So ist der Ablauf der Wahl
Die Wahl wird von Kirsten Fehrs, Bischöfin des Sprengels Hamburg-Lübeck, geleitet. Nach Kirchenrecht der Nordkirche sind maximal drei Wahlgänge vorgesehen. Von den 66 Synodalen – 30 aus dem Herzogtum Lauenburg, 30 aus Lübeck sowie sechs berufene Mitglieder – muss eine KandidatIn mindestens 34 Stimmen (einfache Mehrheit) erreichen.
Kommt im ersten Wahlgang keine Mehrheit zustande, folgt ein zweiter. Bleibt auch dieser ohne Ergebnis, scheidet die Person mit den wenigsten Stimmen aus, und die verbleibende Person benötigt erneut die einfache Mehrheit. Wird auch dann keine Entscheidung erzielt, wird das Verfahren beendet und ein neues Bewerbungsverfahren gestartet.
Der Gottesdienst und die Synodensitzung sind öffentlich.












