Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Das Land stellt den Kommunen in Schleswig-Holstein im laufenden Jahr zusätzlich rund 61 Millionen (Mio.) Euro für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zur Verfügung. Kreise und kreisfreie Städte sowie die Gemeinden erhalten jeweils die Hälfte der finanziellen Mittel. Der Kreis Herzogtum Lauenburg erhält anteilig rund vier Millionen Euro. Damit setzt die Landesregierung eine mit den Kommunalen Landesverbänden im Sommer getroffene Vereinbarung um und konkretisiert jetzt die finanzielle Größenordnung.
Integrationsministerin Aminata Touré: „Bund, Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung, die Herausforderungen der Migrations- und Flüchtlingspolitik zu meistern. Ich freue mich sehr, dass uns dies in Schleswig-Holstein immer wieder in einem breiten Schulterschluss gelingt. Land und Kommunen haben sich im Sommer darauf verständigt, dass Restmittel aus laufenden Förderprogrammen am Jahresende der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden. Und das Land hält Wort. Mit den jetzt bereitgestellten 61 Mio. Euro beteiligt sich das Land an den Kosten der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter sowie an der Finanzierung zusätzlicher Personalstellen in den Ausländerbehörden. “
Mit der Vereinbarung gilt weiterhin wie bisher in einem Erlass geregelt, dass Personen mit schlechter Bleibeperspektive nicht in die Kommunen verteilt werden, sondern – im Rahmen der gesetzlich zulässigen Fristen – bis zur Rückführung in den Landesunterkünften verbleiben. „Damit entlasten wir die Kommunen nicht nur bei der Unterbringung, sondern auch bei personalintensiven Rückführungen dieser Personen“, so Touré: „Ich bedanke mich für die konstruktiven Abstimmungen in den vergangenen Monaten und das große Engagement auf der kommunalen Ebene. Ich bin zuversichtlich, dass auf dieser Grundlage auch bei anderen Themen wie beispielsweise der weiteren Ausgestaltung des Rückkehrmanagements in Schleswig-Holstein gemeinsam gute Lösungen entwickelt werden können.“ Bis zum 6. Dezember wollen sich Landesregierung und Kommunale Landesverbänden zu diesem Punkt auf Maßnahmen verständigen. Mit dem Maßnahmenpaket Sicherheit, Prävention, Migration vom 17. September hatte die Landesregierung bereits konkrete Vorschläge zur Zentralisierung der aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeit für ausländische Mehrfach- und Intensivstraftäter unterbreitet.
Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände hatten sich am 3. Juli grundsätzlich über die weitere Finanzierung der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Schleswig-Holstein geeinigt. In der Vereinbarung wurde zunächst die Verwendung und Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel für die Jahre 2024 und ab 2025 einvernehmlich geregelt. Darüber hinaus gab es die Übereinkunft, dass Restmittel aus Förderprogrammen, die bisher über den Ukraine-Notkredit finanziert wurden, Ende 2024 auslaufen und nicht verlängert werden, als Pauschalbetrag der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich erhalten die Kommunen einmalig 10 Mio. Euro, um die Kosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie Aufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten (Hausmeisterdienste, Wachdienste, Sprachmittlung, Sozialarbeit usw.) abzudecken.
Die in der Summe jetzt bereitgestellten 61 Mio. Euro werden auf Grundlage der Einwohnerzahl auf die Kommunen verteilt. Im Einzelnen erhalten die Kreise und kreisfreien Städte folgende Beträge, wovon jeweils 50 Prozent an die Gemeinden weiterzuleiten sind:
Gemeinde
Gesamtsumme gerundet
Kreis Dithmarschen
2,8 Mio. Euro
Kreisfreie Stadt Flensburg
2,0 Mio. Euro
Kreis Herzogtum Lauenburg
4,3 Mio. Euro
Kreisfreie Stadt Kiel
5,2 Mio. Euro
Kreisfreie Stadt Lübeck
4,5 Mio. Euro
Kreisfreie Stadt Neumünster
1,7 Mio. Euro
Kreis Nordfriesland
3,5 Mio. Euro
Kreis Ostholstein
4,2 Mio. Euro
Kreis Pinneberg
6,7 Mio. Euro
Kreis Plön
2,7 Mio. Euro
Kreis Rendsburg-Eckernförde
5,8 Mio. Euro
Kreis Schleswig-Flensburg
4,3 Mio. Euro
Kreis Segeberg
5,9 Mio. Euro
Kreis Steinburg
2,8 Mio. Euro
Kreis Stormarn
5,2 Mio. Euro
Schleswig-Holstein hat im Jahr 2024 bis Ende Oktober rund 9.500 Geflüchtete (davon rd. 5.900 Asylsuchende) aufgenommen. Die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen beläuft sich in diesem Zeitraum auf 1.134 Personen, davon 651 freiwillige Ausreisen.