Herzogtum Lauenburg (pm). In Schleswig-Holstein wurde im September und Oktober 2024 das West-Nil-Virus (WNV) bei acht Pferden aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und der Stadt Lübeck sowie zwei Habichten aus den Kreisen Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde amtlich festgestellt. Die Infektion trat 2023 erstmals bei einem Pferd aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg auf.
Die betroffenen Pferde wurden aufgrund von teilweise schweren neurologischen Symptomen, gestörtem Allgemeinbefinden und Fieber labordiagnostisch auf WNV untersucht. Die zuständigen Veterinärbehörden gehen davon aus, dass alle Pferde sich in Schleswig-Holstein infiziert haben und nicht gegen WNV geimpft waren. Ein Pferd sowie beide Vögel haben die Infektion nicht überlebt.
Bei der Infektion mit dem West-Nil-Virus von Vögeln oder Pferden handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Infektion wird durch einheimische Stechmücken, die sich an Wildvögeln infizieren, übertragen. Vögel sind dabei die Hauptwirte. In selteneren Fällen kann darüber hinaus auch eine Infektion von Pferden und Menschen erfolgen, wenn die Stechmücken zuvor von infizierten Wildvögeln Blut aufgenommen haben. Es handelt sich in diesen Fällen um Einzelerkrankungen. Mensch und Pferd sind dabei sogenannte Fehlwirte, da sich das Virus in ihnen nicht effektiv genug vermehrt, um eine Ansteckungsquelle für Stechmücken darzustellen.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat aufgrund der zunehmenden WNV-Nachweise bei Pferden insbesondere in Niedersachsen im Herbst 2024 ihre bisherige Impfempfehlung erweitert und rät mittelfristig dazu, Pferde über die bisherigen Verbreitungsgebiete hinaus in der gesamten niederdeutschen Tiefebene gegen WNV impfen zu lassen. Somit sollten auch Pferde in Schleswig-Holstein am besten bis zu Beginn der kommenden Mückensaison entsprechend geimpft werden. In Deutschland sind derzeit drei Impfstoffe gegen WNV für Pferde verfügbar. Die Impfstoffe sind gut verträglich und schützen sicher vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung.
Hintergrund:
Das West-Nil-Virus breitet sich seit dem ersten Fall in Deutschland im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt langsam, aber kontinuierlich innerhalb Deutschlands aus. Besonders betroffen sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die gemäß Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) derzeit das Hauptverbreitungsgebiet für Deutschland darstellen. Das FLI berichtet, dass eine räumliche Ausbreitung bis 2023 zwar mit wenigen Fällen sichtbar war, aber dieses Jahr größere Ausmaße annimmt, bedingt durch ein anhaltend warmes und feuchtes Klima sowie ein gehäuftes Vorkommen der Stechmückenpopulation.
Im Rahmen des seit 2018 etablierten Monitorings bei Wildvögeln können Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Naturschutz- und Jagdrechts frisch verendete Wildvögel relevanter Arten beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Von dort werden die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) überstellt. Die Tiere sollten hierzu beispielsweise in einen Gefrierbeutel unter Angabe des Fundorts und – Datum eingepackt werden. Es wird empfohlen, die toten Vögel als allgemeine Vorsichtsmaßnahme nicht mit den bloßen Händen anzufassen und die Hände nach dem Einsammeln zu waschen. Offensichtlich verunglückte, zum Beispiel überfahrene, Vögel sollten nicht eingesammelt und abgegeben werden. Eine Abholung der Vögel durch die Veterinärämter ist nicht möglich. Vor Abgabe der Vögel sollten sich Bürgerinnen und Bürger bitte über die Zugangsbedingungen zu den Veterinärämtern informieren.
Weitere Informationen finden sich unter:
Informationen des FLI:
· West-Nil-Virus | Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
· Anstieg von West-Nil-Virus Fällen in Deutschland | Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)