Kiel/Berlin (pm). Der Agrarausschuss des Bundesrats hat heute (17. Juni) mit breiter Mehrheit das Düngegesetz abgelehnt. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz begrüßte diese Entscheidung und sagte: „Die landwirtschaftliche Praxis ist geprägt von einer Vielzahl von Vorschriften und Auflagen, die Landwirtinnen und Landwirte bei ihrer täglichen Arbeit beachten müssen. Die seit Jahren kontinuierlich aufwachsenden, bürokratischen Anforderungen stellen viele landwirtschaftliche Betriebe vor Herausforderungen. Mir ist es daher wichtig, unnötiger zusätzlicher Bürokratie entgegenzutreten und konkrete Entlastungen für unsere Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Dazu zählt auch ein Düngerecht, das – anders als der aktuell vorliegende Entwurf- praxisgerecht ausgestaltet ist.“
Schwarz betonte, dass die elektronische Erfassung von Düngeaufzeichnungen wesentlich für ein aussagekräftiges Wirkungsmonitoring sei. „Diese Möglichkeit hat mein Ministerium mit ENDO SH bereits geschaffen. Darüberhinausgehende aufwendige Dokumentationspflichten und die Doppelerfassung von Daten, die nicht auf ein verursachergerechtes Düngerecht hinwirken, wie beispielsweise die aktuelle Stoffstrombilanzverordnung, gilt es jedoch aus meiner Sicht zu streichen. Ich sehe hier eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass es uns mit dem Thema Bürokratieabbau wirklich ernst ist“, so der Minister. Eine Umetikettierung in Nährstoffbilanzverordnung ohne nennenswerte Anpassungen wie es der Bund vorsieht, lehne Schwarz ab. Zumal die Einführung zu Verzögerungen bei der Erstellung der Monitoringverordnung führe und somit die zeitlichen Zusagen des Bundes gegenüber der EU konterkariere.
Hintergrund
Um die Wirksamkeit der Düngeverordnung zu überprüfen, hatte der Bund der EU vor der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der EU-Nitratrichtlinie zugesagt, ein neues Monitoring-System zu etablieren. Dazu wurde er dann auch im Oktober 2023 durch einen Beschluss des Bundesrats ermächtigt. Wirkungsmonitoring und einzelbetriebliche Stoffstrombilanzen verfolgen ähnliche Ziele. Im Gegensatz zum Monitoring ist die Stoffstrombilanz-Verordnung jedoch nicht durch EU-Recht vorgeschrieben, sondern eine nationale Regelung, die einen hohen bürokratischen Aufwand für Landwirtschaft und Verwaltung mit sich bringt.