Herzogtum Lauenburg (pm). Das Gesetz zum neuen Bürgergeld ist verabschiedet und in aller Munde. Das Jobcenter veröffentlicht die Vorgehensweise, klärt über Abläufe auf und gibt im Folgenden wichtige Inforamtionen:
„Bestimmt haben Sie schon gehört, dass das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) im nächsten Jahr durch das neue Bürgergeld ersetzt wird.
Das ändert sich für Sie:
Das neue Gesetz wird in zwei Schritten eingeführt. Vieles wird sich für Sie verbessern:
- Bereits zum 1. Januar 2023 erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
Alleinstehende Erwachsene 502,- Euro
Volljährige Partner:innen 451,- Euro
Kinder (14-17 Jahre) 420,- Euro
Kinder (6-13 Jahre) 348,- Euro
Kinder bis fünf Jahre 318,- Euro
WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch, wenn Ihre jetzige Leistungsgewährung über den 01.01.2023 hinaus geht! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
- Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter grundsätzlich für maximal ein Jahr die vollständigen Kosten für Ihre Wohnung (ohne Strom, dieser ist weiterhin von Ihnen selbst aus dem Regelsatz zu zahlen). Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder den „angemessenen Betrag“.
- Seit der Corona-Pandemie haben wir kein Geld gesperrt, wenn Sie ohne wichtigen Grund z. B. nicht zu einer Einladung ins Jobcenter gekommen sind (das sogenannte „Sanktionsmoratorium“). Ab Januar werden wir in solchen Fällen wieder weniger Geld auszahlen. Beim ersten Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind die Minderungen gestaffelt: Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, beim zweiten Verstoß 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß 30 Prozent für drei Monate.
Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt bei dem Thema Weiterbildung und Qualifizierung. Ab dem 1. Juli 2023 können wir Sie hier deutlich besser unterstützen und individueller fördern:
- Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. Dieser dient als „roter Faden“ für Sie und Ihre Integrationsfachkraft. Der Plan enthält in einfacher und klarer Sprache die Vereinbarungen, die Ihnen helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Schulung teilzunehmen.
- Ziel des neuen Gesetzes ist es, Ihnen individuelle Weiterbildungen zu ermöglichen, damit Sie wirklich langfristig den für Sie passenden Arbeitsplatz finden können. So werden etwa Kurse zum Thema Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen, Mathematik und Deutsch, auch als Vorbereitung für eine Umschulung) viel leichter zugänglich, die sozialpädagogische Begleitung bei Weiterbildungen wird verbessert.
- Sie erhalten mehr Zeit, um eine geförderte Berufsausbildung zu machen. Statt früher nur zwei Jahre, werden Sie bis zu drei Jahre lang eine Förderung vom Jobcenter erhalten können.
- Um Sie zu unterstützen, wird es individuelle Coaching geben. Dabei können wir noch besser auf das eingehen, was Ihnen wirklich hilft.
- Und das Ganze lohnt sich auch finanziell: Sieerhalten einen Bürgergeldbonus von 75,- Euro pro Monat, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel hat, die aber für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, z. B. weil sie berufliches Wissen vermittelt oder eine Berufsausbildung unterstützt.
- Wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie sogar 150,- Euro monatlich als Weiterbildungsgeld. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung nochmal 1.500 Euro.
Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürgergeld bekommen, dürfen Sie in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen behalten:
Ein Teil Ihres Einkommens aus Arbeit wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet:
- Wenn Sie mehr als 100,- Euro und weniger als 520,- Euro im Monat verdienen, dürfen Sie 20 Prozent Ihres Verdienstes behalten.
- Vom Einkommen, welches höher ist als 520,- Euro und weniger als 1.000 Euro beträgt, dürfen Sie 30 Prozent behalten.
- Wenn Sie mehr als 1.000 und weniger als 1.200 Euro verdienen, dürfen Sie 10 Prozent ihres gesamten Einkommens behalten.
Damit lohnt es sich für Sie in Zukunft noch mehr, eine Arbeit aufzunehmen!
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende dürfen mehr dazuverdienen:
Möchten Sie mit uns darüber sprechen, was Ihnen helfen kann, eine Arbeit zu finden? Vereinbaren Sie gerne telefonisch ein Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft. Die Durchwahlnummer Ihrer Fachkraft haben Sie bereits. Auf unserer Homepage www.jobcenter-ge.de finden Sie auch weitere aktuelle Informationen zum Thema Bürgergeld. Über das Einscannen des obigen QR-Codes gelangen Sie automatisch auf unsere Homepage.“