Kiel/Berlin (pm). Bioabfälle sollen künftig stärker auf Verpackungsrückstände kontrolliert werden müssen. Einem entsprechenden Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Änderung der Bioabfallverordnung hat der Bundesrat am 11. Februar 2022 zugestimmt. Der Bundesrat schlägt vor, dass die aufbereiteten, ursprünglich verpackten, Lebensmittelabfälle in Zukunft besser auf Verpackungsrückstände kontrolliert werden, bevor sie durch Vergärung oder Kompostierung weiterverwertet werden.
Übergeordnetes Ziel ist die Minimierung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt. Dazu sagte der schleswig-holsteinische Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Ich freue mich, dass die Initiative des Landes zur verbesserten Kontrolle von Bioabfällen auf Verpackungsrückstände angenommen wurde. Es muss in Zukunft sichergestellt werden, dass durch weiterverwertete Bioabfälle kein Kunststoff in die Umwelt gelangt.“
Der Änderungsantrag sieht vor, dass ursprünglich verpackte Bioabfälle in Zukunft alle drei Monate durch eine anerkannte Untersuchungsstelle auf Rückstände analysiert werden müssen. Derzeit erfolgt dies lediglich über Sichtkontrollen. Insbesondere (Mikro)Kunststoffe und kleine Plastikteile können hierbei nicht ausreichend erkannt werden.
Die Bundesratsinitiative ist eine Reaktion auf die Verschmutzung der Schlei durch Plastikteile im Jahr 2018. Damals wurden in und an der Schlei Plastikteile aus Lebensmittelresten gefunden, welche samt Verpackung geschreddert und vergärt wurden. Über ein Klärwerk gelangten die Plastikteilchen anschließend in die Umwelt. Die neue Bioabfallverordnung soll Vorfälle dieser Art in Zukunft verhindern.