Herzogtum Lauenburg (pm). Zur aktuellen Diskussion um steigende Energiepreise gibt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion eine Erklärung ab. In dieser umfassenden Erklärung nimmt sie unter andern Bezug auf das Grundrecht des Wohnens, das Erneuerbare-Energien-Gesetz'(EEG) und die Auswirkung der Liberalisierung auf den Energiemarkt.
„Energieversorgung ist Daseinsvorsorge: Es kann nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit günstigen Energiepreisen als Kundinnen und Kunden gelockt werden, dann aber, wenn Preisschwankungen eintreten, im Regen stehen gelassen werden, indem ihnen der Vertrag gekündigt wird oder das Geschäft aufgegeben wird. VerbraucherInnen sollten dabei auch mögliche Vertragsbrüche prüfen: Nicht jede ‚erzwungene‘ vertragliche Änderung muss rechtens sein.“
Strom- und Gassperren müssen nach Ansicht von Nina Scheer unter allen Umständen verhindert werden. Scheer: „Wohnen ist ein Grundrecht. Das strahlt auch auf die Energieversorgung aus. Insofern muss es im Umgang mit offenen Gas- und Stromrechnungen andere Wege geben, als die Versorgung zu unterbrechen.“ Eine uneingeschränkte Lieferverpflichtung solle dabei nicht zulasten der Energieversorger gehen. Unter Einbeziehung der Verbraucherzentralen und staatlicher Einrichtungen gelte es etwa die Vereinbarung von Ratenzahlungen, die zeitlich begrenzte Übernahme der Heiz- und Stromkosten oder weitere Optionen heranzuziehen.
Für die steigenden Preise seien mehrere Faktoren verantwortlich, so Scheer. In Folge der ersten Pandemiewelle sprang die Konjunktur wieder an und mit ihr die Energienachfrage. Wartungs- und Reparaturarbeiten an Pipelines und Kraftwerken, die während der Pandemie verschoben worden waren, müssen nun durchgeführt werden, was die Angebotsseite weiter drückt.
Nina Scheer weist auch auf die Auswirkungen der Liberalisierung des Energiemarktes hin: „Wenn langfristige Lieferverträge heute mit kurzfristigen Einkäufen auf dem Großhandelsmarkt konkurrieren und die Stromanbieter frei gewählt werden können, erwächst daraus eine Preisspirale nach unten. Im Ergebnis darf das alleinige Risiko aber nicht bei den Endkunden liegen, zumal für diese nicht ersichtlich ist, wann und zu welchen Bedingungen der Strom eingekauft wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht damit rechnen, dass Preisschwankungen zur Kündigung ihres Vertrages oder der Insolvenz ihres Anbieters führten. Es steht somit in Frage, ob Billig-Stromangebote, die bei Preisschwankungen zum Verlust des Anbieters und der hiermit verbundenen Versorgungsunsicherheit führen, überhaupt rechtes sein können“, so Nina Scheer.
2021 haben 39 Energielieferanten in Deutschland den Markt verlassen, was nach Angaben der Bundesnetzagentur einer Verdopplung gegenüber den Jahren 2016 bis 2020 bedeutet. Die Kunden fallen in die sogenannte Grundversorgung, in einen Tarif, der aufgrund von langfristigen Lieferverträgen nie der günstigste war, aber nunmehr aufgrund des erforderlichen Zukaufs von Gas durch die örtlichen Versorger noch einmal teurer geworden ist. Nina Scheer weist im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen aber auch auf entgegen wirkende, entlastende Faktoren hin, etwa eine Senkung der EEG-Umlage: „Bereits in diesem Jahr sinkt die EEG-Umlage zur Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Im letztem Jahr zahlten Verbraucher noch 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Durch die Senkung um 43 Prozent spart ein Drei-Personen-Haushalt etwa 100 Euro im Jahr, ein Ein-Personen-Haushalt knapp 50 Euro.“
Die Ampel-Koalition habe zudem vereinbart, die EEG-Umlage ab 2023 nicht mehr über den Strompreis, sondern über den Haushalt zu finanzieren.
„Wohngeldbeziehende werden kurzfristig mit einem Heizkostenzuschuss von einmalig 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt entlastet. Jede weitere Person soll mit 35 Euro berücksichtigt werden“, so Scheer. Die Hilfe würde zirka 710.000 Haushalten zu Gute kommen. Die Einbeziehung weiterer Einkommensgruppen werde geprüft. Eine Unterstützung für Unternehmen müsse mit dem EU-Beihilferecht in Einklang stehen, da Transferzahlungen nur unter besonderen Umständen genehmigt würden. Ein Ansatz sei dabei, die Programme zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen überprüfen und anzupassen, so Scheer weiter.
„Steigende Energiepreise zeigen nicht zuletzt, dass eine Abhängigkeit von fossilen Energien aufgrund deren Endlichkeit und auch klimaschädlichen Effekte zunehmend zu einem Preisrisiko wird. Zugleich sinken die Kosten zur Gewinnung von Erneuerbaren Energien weiter“, erläutert Scheer. Insofern gelte es auch zur Sicherung der Bezahlbarkeit von Energie den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Energieversorgung auf einen wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien umzustellen. Die Ampelkoalition hat sich das Ziel gesetzt, 80 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2030 zu gewinnen.