Brokdorf/Kiel (pm). Im Kernkraftwerk Brokdorf wurden im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen fehlerhafte Schließfunktionen an zwei Hauptkühlmittelpumpen festgestellt. Die Verschlussarmaturen der Hauptkühlmittelpumpen waren im früheren Leistungsbetrieb des Kraftwerks dazu gedacht, bei Einwirkungen von außen die Leitungen des Versorgungssystems gegen den Verlust von Primärkühlmittel abzusperren.
Im Anforderungsfall wäre die Absperrung der Leitungen durch eine zusätzliche Zweitabsperrarmatur gewährleistet gewesen. Mittlerweile konnten die Armaturen wieder automatisch geschlossen werden und eine Überprüfung vergleichbarer Armaturen ergab keine Auffälligkeiten. Die Betreibergesellschaft PreussenElektra hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und fristgemäß der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet. Die Behörde hat bereits Sachverständige zur Untersuchung des Ereignisses hinzugezogen.
Bei dem betroffenen Versorgungssystem handelt es sich um das Hochdruck-Leckagesystem der Hauptkühlmittelpumpen. Über dieses System wird während des Leistungsbetriebes eines Kernkraftwerks überschüssiges Wasser aus dem Dichtungssystem der Hauptkühlmittelpumpen abgeführt. Bei Einwirkungen von außen wäre ein Verlust von Primärkühlmittel über die Dichtungen der Hauptkühlmittelpumpen denkbar. Sicherheitstechnisch betrachtet ist der Ausfall der Absperrfunktion im Stillstandsbetrieb des Kraftwerks von untergeordneter Bedeutung. Dies lässt sich vor allem dadurch begründen, dass der Primärkreis nicht mehr unter hohem Druck steht und die Hauptkühlmittelpumpen daher nicht betrieben werden.
Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31. Dezember 2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Zurzeit laufen die Arbeiten zur Vorbereitung der Entladung des Reaktorkerns in das Brennelementlagerbecken.
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).