• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Mittwoch, Oktober 8, 2025
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Weltweit Deutschland

Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022

von Pressemitteilung
Dezember 17, 2021
Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022

Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.März 2022. Foto: Agentur für Arbeit, hfr

37
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.

„Die bestehenden und in der Pandemie bewährten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Einzige Ausnahme ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden ab Januar nur noch zur Hälfte erstattet werden. Vollständig übernommen werden diese dann, wenn der oder die Beschäftigte während der Kurzarbeit an einer von uns geförderten Qualifizierung teilnimmt“, fasst Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, die bis Ende März nächsten Jahres verlängerten Regelungen zusammen. „Mit diesem Beschluss der Bundesregierung erhalten die von Arbeitsausfällen betroffenen Unternehmen und ihre Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke und Planungssicherheit für die kommenden drei Monate.“

Agenturchefin Kathleen Wieczorek. Foto: hfr

Die bis zum 31. März 2022 geltenden Bestimmungen im Überblick:  

Unternehmen haben bis zum 31. März 2022 Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können bis zum 31. März 2022 unterstützt werden.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden ab Januar bis zum 31. März 2022 zur Hälfte erstattet. Wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls zur Hälfte erstattet, so dass die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 für diese Beschäftigten voll übernommen werden. Die Agenturchefin empfiehlt Unternehmen, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren wollen, sich unbedingt vor Beginn der Qualifizierung mit ihrer Ansprechpartnerin oder ihrem Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service in Verbindung zu setzen.

Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Foto: Agentur für Arbeit, hfr

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Die Bezugsdauer wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 31. März 2021 entstanden ist, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum Ablauf des 31. März 2022, verlängert.

Das Kurzarbeitergeld wird für Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben, von Januar 2022 bis März 2022 weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten entweder bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erworben haben oder erstmals seit April 2021 in Kurzarbeit gegangen sind. Bis zum 31. März 2022 bleibt es während der Kurzarbeit weiter möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob nach § 8 Abs. 1 Nummer 1 SGB IV anrechnungsfrei hinzuzuverdienen.

Tags: ArbeitsagenturKurzarbeitKurzarbeitergeldMinijobWirtschaft

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Aktion zur „Woche der Ausbildung“

meinBERUF– das neue online-Portal der BA zur Berufsorientierung

von Pressemitteilung
September 7, 2025
0
20

Herzogtum Lauenburg (pm). Das neue online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) für junge Menschen am Berufseinstieg ist gestartet. Es löst...

Arbeitsmarkt im Herzogtum Lauenburg – August 2025

Arbeitsmarkt im Herzogtum Lauenburg – August 2025

von Pressemitteilung
September 2, 2025
0
32

Herzogtum Lauenburg (pm). Nach einer nur leichten Zunahme im vergangenen Monat ist die Zahl arbeitsloser Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg...

Fähigkeiten erkennen, Talente entdecken

Umorientierung, Weiterbildung und neue Perspektiven

von Pressemitteilung
August 27, 2025
0
15

Geesthacht (pm). Das Berufsleben steckt voller Veränderungen und Chancen. Doch nicht immer weiß man, wie man reagieren oder sie ergreifen...

Das ALFA-Mobil zu Gast in Ratzeburg

Leicht gemacht: Künstliche Intelligenz (KI) unterstützt Betriebsnummernvergabe für Betriebe

von Pressemitteilung
August 20, 2025
0
13

Herzogtum Lauenburg (pm). Seit Juli 2025 setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) künstliche Intelligenz (KI) ein, um Arbeitgeber bei der...

Nächster Artikel
Ein neuer Look – der Sportpark zieht um

Ein neuer Look – der Sportpark zieht um

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg