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Titel Weltweit Deutschland

Corona-Maßnahmen – Bildungsministerin ergänzt die Details zu den Schulen

Pressemitteilung von Pressemitteilung
November 18, 2021
Bildungsministerin Prien: ‚Nach den Herbstferien für zwei Wochen Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe 5!‘

Foto: Anders

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Kiel (pm). Bildungsministerin Karin Prien hat am 17. November in Kiel über die Regelungen der neuen Schulen-Coronaverordnung informiert, die ab 22. November gelten soll. Wesentliche Punkte wurden zusammen gefasst:

  • Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).
  • Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.
  • Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.
  • Die rechtliche Umsetzung erfolgt zu Montag; Ministerin Prien ruft dazu auf, ab sofort wieder im gesamten Schulgebäude Masken zu tragen, auch an den Sitzplätzen.


Bildungsministerin Karin Prien: „Sobald die neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten ist, muss in den Schulen wieder grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Einschränkung der Maskenpflicht, nach der auf den Plätzen im Klassenraum keine Maske getragen werden muss, gilt dann nicht mehr. Lediglich dort, wo es zum Spracherwerb pädagogisch sinnvoll und notwendig ist, kann auch weiterhin im Unterricht am Platz für einen begrenzten Zeitraum auf die Maske verzichtet werden“, so die Ministerin.

Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann und dazu das Kabinett sowie auch der Landtag in einem ordentlichen Verfahren beteiligt bzw. gehört werden müssen, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab 22. November. „Bis dahin appelliere ich an Sie alle, in diesem Sinne ab sofort wieder die Maske auch am Platz zu tragen. Die Situation in Schleswig-Holstein ist nicht dramatisch, sondern beherrschbar und wir wollen alle gemeinsam dafür sorgen, dass es so bleibt. Wir haben die höchsten Impfquoten im Land, gerade die Jugendlichen ab 12 sind hier Vorreiter in Deutschland. Die Schulen in Schleswig-Holstein müssen geöffnet bleiben. Lassen Sie uns, lasst uns auch deshalb gemeinsam gegen das Virus kämpfen“, so Karin Prien.

Die Pandemielage an den Schulen sei angespannt, aber nicht kritisch. „Wir erleben in Schleswig-Holstein derzeit eine Situation, die wir so ähnlich schon aus vorangegangenen Wellen der Pandemie kennen. Während es in den meisten Bundesländern zu einem massiven Anstieg der Inzidenzen mit teils wochenlangem exponentiellen Wachstum gekommen ist, steigen die Inzidenzen in den Altersgruppen in Schleswig-Holstein deutlich moderater.“ Dies bedeute aber nicht, dass man sich von der bundesweiten Entwicklung oder derjenigen im Nachbarland Dänemark abkoppeln könne.

Karin Prien wurde auch grundsätzlicher in ihren Erläuterungen. Man dürfe nicht vergessen, hob sie hervor, dass der Normalzustand für Schülerinnen und Schüler der uneingeschränkte Präsenzunterricht mit regem Austausch mit allen Mitschülerinnen und Mitschülern sei. „Wir haben in dieser Pandemie dieses Recht der Kinder eingeschränkt, um gemeinsam gegen die Ausbreitung des Virus vorzugehen und um die Vulnerablen und Alten zu schützen. Unsere Maßnahmen, das haben übrigens auch die Gerichte seit Beginn der Pandemie bestätigt, waren immer wohl abgewogen und verhältnismäßig“, hob Prien hervor. Die jüngsten Lockerungsschritte seien aber aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in dieser Form nicht mehr aufrecht zu halten. „Unser oberstes Ziel bleibt die Sicherstellung des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler“, so Prien. „Um dieses Ziel zu erreichen, kehren wir zur Maskenpflicht am Platz zurück.“ Gerade an den weiterführenden Schulen hätten die meisten Jugendlichen ohnehin auch weiterhin Masken getragen.

Zusätzlich hob Prien das Angebot hervor, dass auch die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beschäftigten weiterhin am Testverfahren in den Schulen teilnehmen können. „Die Geimpften und Genesenen können sich auch weiterhin in der Schule testen, die Ungeimpften müssen es“, betonte Prien. Zwei Mal pro Woche wird an den Schulen getestet. Gab es einen positiven Fall in einer Lerngruppe, wird für fünf Tage täglich getestet.

In Kürze soll es auch eine Impfung für Kinder ab fünf Jahren geben. Die Europäische Arzneimittelbehörde werde wohl schon bald grünes Licht für eine zugelassene Kinderimpfung geben. „Sprechen Sie mit ihren Kinderärztinnen und -ärzten über die Möglichkeit einer Impfung für ihr Kind. Die Landesregierung trifft alle notwendigen Vorbereitungen, um auch Kindern landesweit unkomplizierte und leicht zugängliche Impfangebote machen zu können“, so Prien.

Die Ministerin richtete sich aber ganz besonders an die Erwachsenen: „Kinder und Jugendliche haben unter dieser Pandemie am meisten gelitten. Sie haben sich solidarisch gezeigt und zu jedem Zeitpunkt eine große Last in diesem gemeinsamen und gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen Corona getragen. Zeigen Sie Solidarität und gehen Sie zu einer ärztlichen Beratung und lassen sich danach impfen. Das gilt insbesondere für Eltern und alle an Schule Beschäftigten. Wer heute auf eine Impfung verzichtet, weil er meint, er komme ja auch ohne klar, der trägt Verantwortung und Schuld für das Leid von Kindern in diesem Land. Von Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder besonders vulnerabel sind. Und wenn Sie sich nicht impfen lassen, tragen Sie Verantwortung für jede weitere Woche, die uns diese Pandemie das Leben schwermacht.“

Tags: CoronaGesundheitMaskenpflichtSchule
Pressemitteilung

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Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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