Kiel (pm). In vielen Regionen Schleswig-Holsteins gibt es Pläne für die Schaffung großer Solar-Freiflächenanlagen. Auf rund 1.850 Hektar besteht landesweit bereits Baurecht. Für weitere Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 700 Hektar liegen der Landesplanung Planungsanzeigen vor.
„Die Landesregierung will die Energiewende weiter voranbringen. Ein wichtiger Baustein sind dabei auch Solar-Freiflächenanlagen. Deshalb begrüßen wir generell derartige Vorhaben. Sie tragen auch dazu bei, die Klimaziele der Landesregierung zu erreichen. Allerdings haben sich gerade viele Verantwortliche kleinerer Gemeinden an uns mit der Bitte um Klarstellung und Unterstützung gewandt, welche Rechte und Pflichten sie bei derartigen Projekten haben. Diesen Bitten kommen wir selbstverständlich nach“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Der Ausbau der Photovoltaik sei ein entscheidender Schritt, um die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien zu erreichen, betonte Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Unsere ambitionierten Klimaziele können wir nur mit mehr Erneuerbarer Energie erreichen und dafür brauchen wir weitere Photovoltaikanlagen, sowohl auf den Dächern als auch in der Fläche. Mit dem Erlass sorgen wir für eine echte Ausbauperspektive für PV-Freiflächenanlagen und Planungssicherheit bei den Gemeinden. Dabei verlieren wir die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Artenschutzes nicht aus dem Blick. PV-Anlagen sind auf zahlreichen Flächen im Land mit Natur- und Artenschutz vereinbar.“
Die Landesregierung gebe im Entwurf des Landesentwicklungsplans für Solarenergie einen Rahmen vor, nehme aber keine Ausweisung von Vorrangflächen vor, wie sie aus der Windkraftplanung bekannt sind, so Sütterlin-Waack:
„Wir wollen, dass der Ausbau der Solar-Anlagen auf geeignete Flächen gelenkt wird und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgt. Dabei sind vorrangig die Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung gefordert. Deshalb war es uns wichtig, dass wir die Kommunen mit unserem Erlass bei diesen Entscheidungen unterstützen und stärken.“
Eine wichtige Empfehlung sei unter anderem, dass der weitere Ausbau möglichst raumverträglich erfolgen sollte. Geeignete Flächen wären beispielsweise bereits versiegelte Flächen, Flächen entlang von Autobahnen, Bundesstraßen oder überregionalen Schienenstrecken und ehemals industriell oder militärisch genutzte Konversionsflächen.
Bei Landschaftsschutzgebieten, Naturparks oder auch landwirtschaftlich genutzten Flächen müsse besonders eingehend geprüft werden, ob sie für die Aufstellung von Solar-Freiflächenanlagen geeignet sind.