Berlin (pm). Sportanlagenlärmschutzverordnung verbindlich einen Ausgleich zwischen Anwohnerinteressen und abendlichen Sportveranstaltungen zu regeln. In einer am 25. Juni 2021 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, eine rechtssichere Lösung zu prüfen.
Rechtsunsicherheit beseitigen
Der Bundesrat stellt fest, dass im Zusammenhang mit professionellen Sportveranstaltungen, deren regelmäßiges Ende in die Zeit nach 22 Uhr fällt, ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit sowohl bei Sportstättenbetreibern als auch bei Genehmigungsbehörden bestehe: unklar sei, ob diese von der Ausnahmeregelung für „seltene Ereignisse“ nach der Verordnung umfasst sind und daher trotz bestehender Lärmschutzprobleme durchgeführt werden können.
Die Länder sind der Auffassung, dass aus Gründen der Traditionspflege und des allgemeinen kulturellen Werts von Sportveranstaltungen möglichst umgehend Rechtssicherheit zu schaffen ist. Dabei bedürfe es eines Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen.
Weitere Schritte
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie die Anregung des Bundesrates umsetzt. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu allerdings nicht.