Ratzeburg (pm). Die Erleichterung ist bei allen Ärzten und dem Pflegepersonal groß. Nach einer eingehenden Besprechung im Direktorium des DRK-Krankenhauses sind Besucher künftig unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. „Die Lage hat sich weitestgehend entspannt, so dass wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben“, sagt Dr. Andreas Schmid, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer des DRK-Krankenhauses. „Damit werden wir auch einen wichtigen Schritt zum seelischen Wohlbefinden unsere Patienten beitragen können.“
Künftig darf jeder Patient an jedem Tag in der Zeit von 14.30 bis 18 Uhr einen Besucher für eine Stunde empfangen. In ethisch oder medizinisch notwendigen Fällen kann der Besuch auch zu anderen Zeiten stattfinden. Die namentliche Registrierung und die aktuellen Hygieneregeln gelten selbstverständlich weiterhin, wie auch auf dem gesamten Klinikgelände für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Und es gilt die 3G-Regel: Besucher müssen vorweisen, dass sie entweder negativ getestet, geimpft oder genesen sind.
Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis von einer offiziellen Teststelle vorlegen, die im gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg flächendeckend anzufinden sind. Der Test muss vom gleichen Tag sein. Ein amtliches Ausweisdokument ist bei einem Besuch im DRK-Krankenhaus vorzulegen. Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung – also auch die zweite Impfung – mindestens vierzehn Tage zurückliegt.
Genesene müssen einen positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Wenn nach Ablauf von sechs Monaten ihr Status als Genesener verfällt, benötigen sie ab diesem Zeitpunkt erneut ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung. Genesene Geimpfte gelten nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden