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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Sandesneben-Nusse

Festnahme nach Verfolgungsfahrt in Sandesneben

von Pressemitteilung
Mai 20, 2021
Neue Schilder für Ratzeburgs Schokoladenseiten

Image by Ingo Kramarek from Pixabay

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Sandesneben (pm). Am 18. Mai 2021 fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Sandesneben gegen 16.30 Uhr ein VW Passat in der Straße Alte Poststraße in Sandesneben auf, der einer Kontrolle unterzogen werden sollte. Der 29-jährige Fahrzeugführer versuchte sich umgehend durch Flucht, rücksichtslose Fahrweise und stark überhöhter Geschwindigkeit der Kontrolle zu entziehen.

So war das Fahrzeug mit bis zu 150 Stundenkilometer innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs. Am Ende der Fahrbahn einer Sackgasse überfuhr es den Kantstein, die angrenzende Grünfläche, umso wieder auf die Durchfahrtsstraße zu gelangen. Den Beamten gelang es schließlich das Fahrzeug auf einem Betriebsgelände, Alte Poststraße, zu stellen und den VW-Fahrer vorläufig festzunehmen.

Im Rahmen der weiteren Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der aus dem Ratzeburger Umland stammende Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Bei der Durchsuchung seiner Person fanden die Einsatzkräfte zudem Betäubungsmittel auf, welche sichergestellt wurden. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Polizisten den 29-Jährigen.

Ihn erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Verbotenen Kraftzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Tags: PolizeiberichtSandesneben

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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