Ratzeburg (pm). Wie bereits im vergangenen Jahr möchte die Stadt Ratzeburg auch in diesem Frühling die bevorstehende Krötenwanderung im „Alten Postweg“ mit der dort installierten Schrankenanlage schützen. Die Ausnahmegenehmigung für die Sperrung des Durchgangsverkehrs gilt vom 15. Februar bis zum 15. April 2021 in der Zeit von 19 bis 7 Uhr.
Erstmalig wird sie ab dem 20. Februrar 2021 in Kraft gesetzt, da bei den angekündigten milden Temperaturen mit ersten Wanderbewegungen von Kröten zu rechnen ist. Die Sperrung soll den geschützten Tieren einen sicheren Überweg von einem naheliegenden Entwässerungsteich zu einem gegenüber liegenden Regenrückhaltebecken ermöglichen.
Die Einrichtung dieser Anlage im vergangenen Jahr war notwendig geworden, da sich über die Jahre beide Gewässer zu Kleinbiotopen entwickeln konnten und von verschiedenen Kröten. und Froscharten besiedelt wurden. Deren Wanderungsbewegung hat in den letzten Jahren immer wieder zu zahlreichen Todesfällen aufgrund des Durchgangsverkehrs geführt, dass im Sinne eines aktiven Natur- und Artenschutz gehandelt werden musste. Dies geschieht nicht nur durch direktes Überfahren. Schon der erzeugte Unterdruck, den ein vorbeifahrendes Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 50 Stundenkilometer erzeugt, ist für die Tiere lebensgefährlich. Aus diesem Grunde bittet die Stadt Ratzeburg im Interesse der Artenvielfalt und des Artenschutzes um größtmögliche Rücksichtnahme und Verständnis für diese zeitlich befristete Einschränkung. Auch im Salemer Weg, der ganz grundsätzlich für den Durchgangsverkehr in und von Richtung Salem gesperrt ist, wird auf Höhe des Ruschensees jährlich solche Krötenwanderungen beobachtet. Berechtigte Verkehrsteilnehmer werden hier zu besonderer Aufmerksamkeit und Behutsamkeit aufgefordert.