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Titel Herzogtum Lauenburg

Tempo-30-Zone im Gudower Weg

von Pressemitteilung
März 17, 2026
Tempo-30-Zone im Gudower Weg

Ein Abschnitt des Gudower Weges wird zur Tempo-30-Zone. Foto: Katrin Jester, hfr

Mölln (pm). Am Montag, 23. März 2026 wird im Gudower Weg eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen sowie den Durchgangsverkehr zu verlangsamen. Die Umwandlung des Abschnitts zwischen Johann-Gutenberg-Straße und Wasserkrüger Weg wurde 2025 als Teil des Radverkehrskonzepts im Bauausschuss beschlossen und von der Verkehrsaufsicht des Kreises angeordnet.

Die Radfahrer frei-Schilder werden am 23. März abgebaut. Foto: Katrin Jester, hfr

In Mölln besteht im gesamten Stadtgebiet keine Pflicht, Radwege zu benutzen. Radfahrende nutzen grundsätzlich die Fahrbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr. Das Fahren auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ angebracht ist.

Mit der Einführung der Tempo-30-Zone im Gudower Weg werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ am Gehweg entfernt. In Tempo-30-Zonen fahren Radfahrende grundsätzlich auf der Fahrbahn.

Unabhängig von der neuen Tempo-30-Zone im Gudower Weg gilt weiterhin: Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz junger Radfahrender und gilt auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet.

Da auch die angrenzenden Straßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind, entsteht ein zusammenhängendes, einheitlich beschränktes Gebiet. Die Tempo-30-Zone ist am Anfang und Ende mit den Verkehrszeichen 274.1 (Beginn) und 274.2 (Ende) gekennzeichnet. Innerhalb der Zone gilt auf allen Straßen Tempo 30, ohne dass an jeder Einmündung ein weiteres Schild steht.

Einmündung Hindenburgstraße und Gudower Weg. Foto: Jester, hfr

Wichtiger Hinweis:
Mit der Einführung der Tempo-30-Zone gilt an der Einmündung Gudower Weg / Hindenburgstraße künftig „Rechts vor Links“. Verkehrsteilnehmende müssen dies unbedingt beachten. Die Stadt Mölln bittet alle VerkehrsteilnehmerInnen um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Mölln (pm). Am Montag, 23. März 2026 wird im Gudower Weg eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen sowie den Durchgangsverkehr zu verlangsamen. Die Umwandlung des Abschnitts zwischen Johann-Gutenberg-Straße und Wasserkrüger Weg wurde 2025 als Teil des Radverkehrskonzepts im Bauausschuss beschlossen und von der Verkehrsaufsicht des Kreises angeordnet.

Die Radfahrer frei-Schilder werden am 23. März abgebaut. Foto: Katrin Jester, hfr

In Mölln besteht im gesamten Stadtgebiet keine Pflicht, Radwege zu benutzen. Radfahrende nutzen grundsätzlich die Fahrbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr. Das Fahren auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ angebracht ist.

Mit der Einführung der Tempo-30-Zone im Gudower Weg werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ am Gehweg entfernt. In Tempo-30-Zonen fahren Radfahrende grundsätzlich auf der Fahrbahn.

Unabhängig von der neuen Tempo-30-Zone im Gudower Weg gilt weiterhin: Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz junger Radfahrender und gilt auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet.

Da auch die angrenzenden Straßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind, entsteht ein zusammenhängendes, einheitlich beschränktes Gebiet. Die Tempo-30-Zone ist am Anfang und Ende mit den Verkehrszeichen 274.1 (Beginn) und 274.2 (Ende) gekennzeichnet. Innerhalb der Zone gilt auf allen Straßen Tempo 30, ohne dass an jeder Einmündung ein weiteres Schild steht.

Einmündung Hindenburgstraße und Gudower Weg. Foto: Jester, hfr

Wichtiger Hinweis:
Mit der Einführung der Tempo-30-Zone gilt an der Einmündung Gudower Weg / Hindenburgstraße künftig „Rechts vor Links“. Verkehrsteilnehmende müssen dies unbedingt beachten. Die Stadt Mölln bittet alle VerkehrsteilnehmerInnen um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Mölln (pm). Am Montag, 23. März 2026 wird im Gudower Weg eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen sowie den Durchgangsverkehr zu verlangsamen. Die Umwandlung des Abschnitts zwischen Johann-Gutenberg-Straße und Wasserkrüger Weg wurde 2025 als Teil des Radverkehrskonzepts im Bauausschuss beschlossen und von der Verkehrsaufsicht des Kreises angeordnet.

Die Radfahrer frei-Schilder werden am 23. März abgebaut. Foto: Katrin Jester, hfr

In Mölln besteht im gesamten Stadtgebiet keine Pflicht, Radwege zu benutzen. Radfahrende nutzen grundsätzlich die Fahrbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr. Das Fahren auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ angebracht ist.

Mit der Einführung der Tempo-30-Zone im Gudower Weg werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ am Gehweg entfernt. In Tempo-30-Zonen fahren Radfahrende grundsätzlich auf der Fahrbahn.

Unabhängig von der neuen Tempo-30-Zone im Gudower Weg gilt weiterhin: Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz junger Radfahrender und gilt auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet.

Da auch die angrenzenden Straßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind, entsteht ein zusammenhängendes, einheitlich beschränktes Gebiet. Die Tempo-30-Zone ist am Anfang und Ende mit den Verkehrszeichen 274.1 (Beginn) und 274.2 (Ende) gekennzeichnet. Innerhalb der Zone gilt auf allen Straßen Tempo 30, ohne dass an jeder Einmündung ein weiteres Schild steht.

Einmündung Hindenburgstraße und Gudower Weg. Foto: Jester, hfr

Wichtiger Hinweis:
Mit der Einführung der Tempo-30-Zone gilt an der Einmündung Gudower Weg / Hindenburgstraße künftig „Rechts vor Links“. Verkehrsteilnehmende müssen dies unbedingt beachten. Die Stadt Mölln bittet alle VerkehrsteilnehmerInnen um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Mölln (pm). Am Montag, 23. März 2026 wird im Gudower Weg eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen sowie den Durchgangsverkehr zu verlangsamen. Die Umwandlung des Abschnitts zwischen Johann-Gutenberg-Straße und Wasserkrüger Weg wurde 2025 als Teil des Radverkehrskonzepts im Bauausschuss beschlossen und von der Verkehrsaufsicht des Kreises angeordnet.

Die Radfahrer frei-Schilder werden am 23. März abgebaut. Foto: Katrin Jester, hfr

In Mölln besteht im gesamten Stadtgebiet keine Pflicht, Radwege zu benutzen. Radfahrende nutzen grundsätzlich die Fahrbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr. Das Fahren auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ angebracht ist.

Mit der Einführung der Tempo-30-Zone im Gudower Weg werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ am Gehweg entfernt. In Tempo-30-Zonen fahren Radfahrende grundsätzlich auf der Fahrbahn.

Unabhängig von der neuen Tempo-30-Zone im Gudower Weg gilt weiterhin: Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz junger Radfahrender und gilt auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet.

Da auch die angrenzenden Straßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind, entsteht ein zusammenhängendes, einheitlich beschränktes Gebiet. Die Tempo-30-Zone ist am Anfang und Ende mit den Verkehrszeichen 274.1 (Beginn) und 274.2 (Ende) gekennzeichnet. Innerhalb der Zone gilt auf allen Straßen Tempo 30, ohne dass an jeder Einmündung ein weiteres Schild steht.

Einmündung Hindenburgstraße und Gudower Weg. Foto: Jester, hfr

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Mit der Einführung der Tempo-30-Zone gilt an der Einmündung Gudower Weg / Hindenburgstraße künftig „Rechts vor Links“. Verkehrsteilnehmende müssen dies unbedingt beachten. Die Stadt Mölln bittet alle VerkehrsteilnehmerInnen um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Tags: MöllnRadewegenetzausbauVerkehrssicherheit

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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