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Titel Weltweit Deutschland

Kastration von freilebenden Katzen ist auch dieses Frühjahr möglich

von Pressemitteilung
Februar 11, 2021
Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Foto: pixabay.com

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Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Das Land unterstützt die Kastration von freilebenden Katzen: Ab dem 15. Februar 2021 kann die Kastration von freilebenden Tieren erneut über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Tiere sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Tierschutzvereine und ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und Land.

Seit dem Beginn des Projektes im Herbst 2014 wurden in den Zehn bisherigen Aktionszeiträumen bis zum Herbst 2020 rund 20.000 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu gut 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater. Die Kastration von freilebenden Katzen ist dabei als wichtiger Bestandteil zum Populationsmanagement zu sehen. Ohne Kastration können Katzen bis zu 35 Nachkommen pro Jahr bekommen. Aufgrund einer deutschlandweiten Schätzung ist derzeit von zirka 50.000 freilebenden Katzen in Schleswig-Holstein auszugehen. Um die Population weiterhin kontrollieren zu können, rufen die Bündnispartner auch dieses Jahr zur Beteiligung am Programm auf.

Voraussetzung für die Erstattung der Behandlungskosten ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt, unterschrieben und in dem bestätigt wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck, Datenschutzerklärung) findet man auf der Internetseite der Tierärztekammer. Die Kosten für die Kastration werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch Spende (Honorarverzicht) des durchführenden Tierarztes und 59 Euro beziehungsweise 115 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 15. März 2021 geplant. Sofern die finanziellen Mittel im Fonds zu erschöpfen drohen, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Die in der Liste aufgeführten sich beteiligenden Gemeinden übernehmen 50 Prozent der Kosten für die Katzen, die aus ihrer Gemeinde kastriert werden. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat im Haushalt 2021 einen Betrag von 90.000 Euro für die Kastration der freilebenden Katzen bereitgestellt. Außerdem können sich Private gerne finanziell beteiligen. Private Halter von Katzen werden außerdem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung zur Kastration zu bringen.

Hintergrund

Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden sie nicht immer fündig, ein Teil der Tiere ist krank oder verletzt. Gleichwohl haben Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen. Die Einschränkung Nachwuchsrate durch gezielte Kastration stellt dabei ein effektives Mittel zum Populationsmanagement dar.

Tags: Kastrationspflicht für freilaufende KatzenKatzen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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