Kiel (pm). Die Landesregierung hat die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. Mit dem Auslaufen des bisherigen Windenergie-Moratoriums zum 31. Dezember 2020 werden die neuen Regionalpläne wirksam.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir bringen damit endlich einen teils sehr konfliktreichen Planungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss. Ich kann gut verstehen, dass immer noch nicht jeder in jedem Einzelfall mit dem Ergebnis zufrieden sein kann. Das ist bei einem Projekt dieser Größenordnung mit derart vielen unterschiedlichen Akteuren und ihren zum Teil widersprüchlichen Zielen und Interessen schlichtweg unmöglich. Wir haben allerdings getan, was wir tun konnten, um all diese Ziele und Interessen in einen nachvollziehbaren Ausgleich zu bringen“, erklärte Sütterlin-Waack heute (29. Dezember 2020) in Kiel.
Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht unterstrich die Bedeutung der neuen Regionalpläne für das Gelingen der Energiewende im Land: „Die Windkraft ist ein zentrales Standbein der Energiewende in Schleswig-Holstein. Die neuen Regionalpläne geben jetzt nicht nur wertvolle Planungs- und Rechtssicherheit, sondern sorgen für einen zusätzlichen Schub beim Ausbau der Windkraft. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem Wege unser Ausbauziel von 10 Gigawatt Windenergie im Jahr 2025 erreichen können. Und ich bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten, die mit großer Fachkenntnis und persönlicher Hingabe über Monate und Jahre hinweg nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts an den neuen Regionalplänen mitgearbeitet haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.“
In den Plänen werden 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen, das entspricht rund zwei Prozent der Landesfläche. Insgesamt 15.000 Stellungnahmen und fast 1.000 Abwägungsentscheidungen wurden durch die Landesplanung in den vergangenen vier Jahren bearbeitet.
Parallel zur Überarbeitung der Regionalpläne wurden in diesem Jahr für 143 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 584 Megawatt Ausnahmegenehmigungen vom Moratorium erteilt. Darauf aufbauend, wurden 144 Anlagen mit einer Leistung von 602 MW endgültig genehmigt. Der erforderliche Zubau zur Erreichung der Energiewendeziele bis 2025 liegt bei etwa 500 Megawatt jährlich.
„Wir haben damit unser Ziel erreicht, den Ausbau der Windenergie an Land noch unter dem Moratorium deutlich voran zu bringen. Nach vergleichsweise schwierigen Jahren ist damit bereits 2020 die Trendwende gelungen“, betonten Sütterlin-Waack und Albrecht gemeinsam. Die Stimmung in der Windkraft-Branche habe sich deutlich aufgehellt. In der aktuellen Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land erzielten mit 31 Geboten schleswig-holsteinische Standorte mit weitem Abstand vor Nordrhein-Westfalen (11 Gebote) einen Zuschlag.
Ministerin Sütterlin-Waack und Minister Albrecht betonten zum Thema Photovoltaik, mit dem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans werde die Zielsetzung einer nachhaltigen Solarenergienutzung zum Ausdruck gebracht. „Wir brauchen auch mehr Solar- und Photovoltaikanlagen in der Freifläche zum Gelingen der Energiewende. Aber wir wollen sie dort errichten lassen, wo Natur und Umwelt möglichst wenig zusätzlich beeinträchtigt werden.“
Solarenergie und -thermie solle vor allem an und auf Gebäuden beziehungsweise baulichen Anlagen und Freiflächen genutzt werden. Freiflächenanlagen erreichten heute bereits Größenordnungen von 20 Hektar, aber auch Größen von 40 bis 80 Hektar. Ziel sei, dass diese möglichst freiraumschonend sowie raum- und landschaftsverträglich errichtet werden. In Frage kämen für solche Anlagen künftig insbesondere vorbelastete Bereiche wie die Streifen neben Bundesautobahnen oder Bundesstraßen.
„Die Landesplanung des Innenministeriums nimmt ihre Rolle als Berater für die planenden Gemeinden, aber auch die Kreise, Investoren und Projektentwickler wahr“, so die Ministerin. „Auch bei der Photovoltaik und der Solarthermie seien umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Zum Beispiel gebe es auch hier für die Nutzung von Solarenergie mit Blick auf Naturschutz oder Schwerpunkträume für Tourismus und/oder Erholung Ausschlussgebiete. Für Freiflächenanlagen sei in jedem Fall die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan erforderlich.
„Wir werden deshalb zum Jahresbeginn in enger Abstimmung mit dem Energiewendeministerium den Entwurf eines Beratungserlasses in ein Beteiligungsverfahren geben. Damit geben wir eine Hilfestellung für die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Planungsempfehlungen zu einer freiflächen- und ressourcenschonenden Ausgestaltung der Anlagen“, betonte die Ministerin. Wichtig sei dabei zunehmend eine regional abgestimmte Standortkonzeption für Solar-Freiflächenanlagen mit den Nachbargemeinden.
Anlässlich kleinerer Änderungen an den 3. Entwürfen der Regionalpläne Windenergie hatte die Landesregierung im Oktober eine abschließende vierte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dazu waren noch einmal rund 580 Stellungnahmen eingegangen, deutlich weniger als in den vorherigen Beteiligungsrunden. Bei der Auswertung ergab sich nur noch redaktioneller Änderungsbedarf, der eine erneute Auslegung entbehrlich machte.
Insgesamt hatte die Landesplanung zu 967 Windenergie-Potenzialflächen eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Etwa zwei Drittel der Potenzialflächen wurden aufgrund von Abwägungskriterien von der Windkraftnutzung ausgeschlossen, vor allem zum Schutz der Wohnbebauung. Der gewachsene Anlagenbestand wird im Plankonzept berücksichtigt. Anfang Januar 2021 befinden sich von den 3.200 Bestandsanlagen 2.317 innerhalb der Kulisse der zukünftigen Vorranggebiete. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die Landesregierung den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.
Außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete liegen 977 Bestandsanlagen, die auf den Bestandsschutz beschränkt sind. Mittelfristig müssen diese Altanlagen abgebaut werden. „Gerade in den stärker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir so eine Entlastung der Bevölkerung“, so Sütterlin-Waack. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch die neuen Windpläne vom Gericht überprüft werden. „Eine Reihe von Stellungnahmen lasen sich schon wie Entwürfe von Klageschriften“, so die Innenministerin. „Das Land hat allerdings sehr gründlich gearbeitet. Trotz der schwierigen Inhalte wurde ein tragfähiges Ergebnis erzielt, das den Interessen der Menschen gerecht wird und für die Windkraft im Norden Planungssicherheit schafft.“
Die beschlossenen Regionalpläne Windenergie finden Sie ab 12 Uhr unter www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene.
Auch die Ergebnisse der dritten und vierten Öffentlichkeitsbeteiligung sind auf den Internetseiten der Landesregierung dokumentiert. Jede Einwenderin und jeder Einwender kann in einer Synopse nachlesen, wie die Argumente zu ausgelegten Planentwürfen bewertet wurden. Die Synopsen, die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.