Berlin (pm). In seiner Plenarsitzung am 27. November 2020 hat der Bundesrat das Ganztagsfinanzierungsgesetz, das der Bundestag erst am 19. November 2020 verabschiedet hatte, nach fristverkürzter Beratung gebilligt.
Sondervermögen für Betreuungsangebote
Das Gesetz richtet ein Sondervermögen zur Finanzierung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ein. Danach zahlt der Bund in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Milliarde Euro in das Sondervermögen ein. Die Länder erhalten daraus dann Finanzhilfen für den Ausbau von Betreuungsangeboten.
Hintergrund: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Die Bundesregierung will ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gewährleisten. Die Mittel aus dem Sondervermögen unterstützen den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur, damit mehr und bessere Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstehen. Kinder sollen dadurch mehr Bildungs- und Teilhabechancen erhalten; Eltern Beruf und Familie leichter vereinbaren können.
Bundesrat fordert Aufstockung der Mittel
Die Länder betonen in einer zusätzlichen Entschließung, die Einführung eines Rechtsanspruches müsse davon abhängig sein, dass die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind und dass eine auskömmliche Beteiligung des Bundes gesichert ist. Die Basismittel in Höhe von zwei Milliarden Euro sind nach Ansicht des Bundesrates zur Verbesserung der Betreuung dringend nötig, decken aber nicht annähernd die Kosten, die bei einem Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesrat sieht es daher als geboten an, die zusätzlichen Mittel nicht als Bonus- sondern als Basismittel bereitzustellen.
Weitere Schritte
Über die Bundesregierung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob und wann sie Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.